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15. Juni 2018 | Arbeit und Soziales

Hartinger-Klein: „Arbeitszeitflexibilisierung für alle Seiten ein Gewinn“

Bundesministerin sieht deutliche Verbesserung des Verhältnisses von Arbeit zu Freizeit durch die von der Bundesregierung geplante neue Arbeitszeitregelung.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein begrüßt die von der Regierung neu beschlossene Arbeitszeit-Flexibilisierung.

bridgesward / pixabay.com

„Die Arbeitswelt verlangt Flexibilität und wir schaffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür“, kommentiert Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, die Einigung zwischen FPÖ und ÖVP bei der Arbeitszeitflexibilisierung. Damit orientiere man sich am Vorschlag der Sozialpartner vom Juni 2017 und hat sogar noch arbeitnehmerfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen.

Vorschlag der Sozialpartner optimiert umgesetzt

„Wir haben diesen weitgehend umgesetzt, auch mit Elementen aus dem 'Plan A' von SPÖ-Bundesparteiobmann Christian Kern“, erklärt Hartinger-Klein. „Damit gibt man den Österreichern endlich die Möglichkeit, flexibel arbeiten zu dürfen, ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen“, ist Bundesministerin Hartinger-Klein überzeugt. Gerade junge Menschen wollen mehr Flexibilität in ihrer Lebensgestaltung, und „dazu gehört auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit“, so Hartinger-Klein, „Menschen wollen arbeiten, um sich etwas aufzubauen, das darf das Gesetz nicht verbieten.“

Auftragssicherung für die Wirtschaft

Von der Flexibilisierung der Arbeitszeit profitieren aber nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber. „Dadurch kann das gegebene Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage angepasst werden. Das führt in der Wirtschaft zur Auftragssicherung, weil man auch in Spitzenzeiten den Bedarf abdecken kann“, erklärt Hartinger-Klein.

Österreicher sollen über ihre Freizeit selbst entscheiden

 „Es ist eine dringend notwendige Modernisierung des Arbeitsrechts und kein Angriff auf die Arbeitnehmer, wie uns die Opposition vorwirft. Die Österreicher sollen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie sich im Endeffekt mehr zusammenhängende Freizeit schaffen wollen“, so die Bundesministerin abschließend.

Das BMASGK hat einige Beispiele zum geplanten Arbeitszeitmodell der Bundesregierung errechnet:

  • Bei einer Hochzeit an zwei Samstagen in einem Gasthaus; Kellner und Koch arbeiten je zweimal 11 Stunden; die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag. Bei beiden entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (2 Stunden Normaltarif + 4 Überstunden mit Zuschlag); dafür bekommen sie einen Tag frei.
  • Ein Installateur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendurch ein Ersatzteil beschaffen muss; es entsteht ein Zeitguthaben von 4 Stunden (1 Stunde Normaltarif, 2 Überstunden mit Zuschlag) Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nach Hause.
  • Ein IT-Programmierer hat Gleitzeit; er arbeitet an vier Tagen - Montag 8 Stunden, Dienstag 10 Stunden, Mittwoch 10 Stunden und Donnerstag 12 Stunden; er schließt das Projekt am Donnerstag ab, und bleibt dafür am Freitag zuhause.
  • Großer Auftrag in der Industrie: Ein Arbeiter arbeitet 6 Wochen lang je 52 Stunden (je 4x10 + 1x12 Stunden); Zeitguthaben danach: 30 Stunden zum Normaltarif + 42 Überstunden mit Zuschlag, insgesamt 93 Gutstunden; das ermöglicht zweieinhalb  Wochen Urlaub oder alternative Auszahlung.

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