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Hat Kurz schon wieder die Unwahrheit gesagt?

Parlamentarische Anfragebeantwortung des Kanzlers widerspricht unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen einer Auskunftsperson im U-Ausschuss.

Hat Kurz schon wieder die Unwahrheit gesagt? - Parlamentarische Anfragebeantwortung des Kanzlers widerspricht unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen einer Auskunftsperson im U-Ausschuss.

Foto: FPÖ

Der freiheitliche Fraktionsvorsitzende im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker, brachte heute, Mittwoch, in einer von der FPÖ verlangten Kurzdebatte eine Anfragebeantwortung durch Bundeskanzler Sebastian Kurz aufs Tapet des Nationalrats. Kurz behauptet darin, er habe weder in dieser, noch in der vergangenen Legislaturperiode im Justizministerium Informationen zu konkreten Ermittlungsverfahren angefragt. Anlass für die zugrundeliegende Anfrage durch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl war die Behauptung einer Auskunftsperson im U-Ausschuss, die als Staatsanwalt und ehemaliges Kabinettsmitglied von ÖVP-Justizminister Josef Moser angegeben hatte, Moser habe ihn darüber informiert, dass sich Kurz nach dem Stand des laufenden Strafverfahrens in der Causa des Wiener Stadterweiterungsfonds erkundigt habe.

Musterbeispiel für schwarze Netzwerke

„Dieses Verfahren hat hochrangige, ÖVP-nahe Beamte im Innenministerium betroffen und ist, wie man hört, schon im Vorfeld unter der strengen parteipolitischen Aufsicht des ehemaligen Justiz-Generalsekretärs Christian Pilnacek so lange filetiert worden, bis in der Anklage am Ende wenig übriggeblieben ist und die Angeklagten allesamt freigesprochen wurden“, erhellte Hafenecker den brisanten Hintergrund der angeblichen Erkundigung des Bundeskanzlers und fügte hinzu: „Hier sieht man, wie die schwarzen Netzwerke arbeiten.“

Wer hat nicht die Wahrheit gesagt?

Entscheidend sei aber der Widerspruch zwischen dem U-Ausschuss-Zeugen und dem Bundeskanzler. „Der Staatsanwalt hat im U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht ausgesagt. Ihm drohen bei Falschaussage bis zu drei Jahre Haft. Dem Kanzler hingegen drohen keine Sanktionen, wenn er in der parlamentarischen Anfragebeantwortung nicht die Wahrheit sagt. Daher stellt sich die Frage: Hat der Staatsanwalt die Unwahrheit gesagt? Oder war es Ex-Justizminister Moser? Oder waren es doch Sie, Herr Bundeskanzler, weil Ihnen in diesem Fall keine Strafverfolgung droht?“, so Hafenecker, der einen Antrag ankündigte, auch falsche Angaben in parlamentarischen Anfragebeantwortungen durch Regierungsmitglieder unter Strafe zu stellen.

Interpellationsrecht auf dem Prüfstand

Wie auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in der heutigen Nationalratsdebatte erklärte, haben die Abgeordneten mit dem Interpellationsrecht die Möglichkeit, Kontrolle auszuüben. Daher müsse eine Anfragebeantwortung auch wahrhaftig seien. Im heute diskutierten Fall sei es aber so, dass es auf einer Seite die Aussage eines Beamten unter Wahrheitspflicht gebe, die der Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler entgegenstehe. Dies bedeute, dass eine von beiden Aussagen falsch sei. Stefan kündigte daher einen Unselbständigen Entschließungsantrag an, dass künftig auch bei Anfragebeantwortungen die Wahrheitspflicht gelten solle, und forderte die anderen Fraktionen auf, zuzustimmen, wenn auch sie an Kontrolle interessiert seien.


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