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27. März 2019 | Arbeit und Soziales, Asyl

Hilfsdienste von Asylwerbern sind keine Erwerbstätigkeit

Gudenus zu Kritik an 1,50 Euro Stundenlohn: "Zivil- und Grundwehrdiener bekommen auch nicht mehr, freiwillige Feuerwehrleute gar nichts."

Gudenus zu 1,50 Stundenlohn: „Kritik an einem einheitlichen Betrag für Asylwerber, die gemeinnützige Arbeit verrichten, entbehrt jeglicher Sachlichkeit."

Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

„Die Kritik an einem einheitlichen Betrag für Asylwerber, die gemeinnützige Arbeit verrichten, entbehrt jeglicher Sachlichkeit und ist mehr als absurd. Es handelt sich bei diesen sogenannten Remunerantentätigkeiten um gemeinnützige Arbeiten, für die ein Anerkennungsbeitrag vorgesehen ist. Da dieser teils stark variierte, wurde nun von der Bundesregierung eine einheitliche Regelung geschaffen, die sich auch am Verdienst der Zivil- und Grundwehrdiener orientiert", erklärte heute, Mittwoch, der geschäftsführende freiheitliche Klubobmann Johann Gudenus.  

Asylwerber durch Grundversorgung ohnehin voll versorgt

"Dass beispielsweise der grüne Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi nun meint, 1,50 Euro pro Stunde für Asylwerber, die bereits im Rahmen der Grundversorgung voll versorgt sind, wären zu wenig, während unsere Zivil- und Grundwehrdiener um diesen Betrag ebenfalls ihre Arbeit verrichten oder andere gemeinnützige Organisationen wie beispielsweise die Freiwilligen Feuerwehren sogar ohne Entlohnung einen wichtigen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten, ist wohl an Skurrilität nicht mehr zu überbieten“, so Gudenus.

Anerkennung für einen sozialen Beitrag

„Die Kritiker scheinen wohl zu vergessen, dass es sich bei diesen Tätigkeiten um keine Erwerbstätigkeiten zur Schaffung des Lebensunterhalts handeln. Vielmehr ist es eine Anerkennung für den sozialen Beitrag, den ein Asylwerber im Sinne der Gemeinschaft hier leistet. Die Versorgung und Unterkunft, Bekleidung, der Schulbedarf bei schulpflichtigen Kindern, die medizinische Versorgung und mehr sind im Rahmen der Grundversorgung für Asylwerber bereits sichergestellt“, betonte Gudenus.

Gemeinnützige Arbeit für Gesellschaft, die Schutz bietet

„Ich würde allen Kritikern raten, auf den Boden der Realität und Sachlichkeit zurückzukehren. Menschen, die bei uns vor Gewalt, Terror und Krieg Schutz suchen, erhalten unsere vollste Unterstützung. Wenn diese dann dazu bereit sind, gemeinnützige Arbeit zu verrichten und damit die Gesellschaft, die ihnen auch Schutz und Versorgung bietet, zu unterstützen, so erhalten sie dafür diesen Anerkennungsbeitrag in der Höhe von bis zu 110 Euro pro Monat, der auch noch um 80 Euro pro Familienmitglied aufgestockt werden kann. Von ,einer Verhöhnung der Asylwerber‘, ,Lohndumping‘ oder einer ,Spaltung der Gesellschaft‘, wie es in den letzten Tagen kritisiert wurde, kann in diesem Fall aber wohl kaum die Rede sein“, so Gudenus.


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