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15. Februar 2019 | Asyl, Inneres

Innenminister plant Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber

FPÖ-Klubobmann Rosenkranz weist übliche Attacken von SPÖ, Neos und "Jetzt" zurück: „Die Opposition strotzt vor Ahnungslosigkeit und Scheinheiligkeit“.

Und wieder einmal glänzt die Opposition durch Ahnungslosigkeit, gepaart mit ungerechtfertigter Kritik am Innenminister: Dieser lässt als Reaktion auf den Mord an einem Vorarlberger Sozialbeamten durch einen mehrfach vorbestraften, illegalen Einwanderer gerade ein Papier ausarbeiten, das eine verfassungskonforme, prophylaktische Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber ermöglichen soll. Dazu sei laut Kickl eine Änderung im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz nötig. Bisher ist Schubhaft nur möglich, wenn bereits rechtskräftig die Abschiebung angeordnet wurde.

Übliche Kickl-Jäger melden sich destruktiv zu Wort

Prompt meldeten sich die üblichen Kickl-Jäger aus den Reihen von SPÖ, Neos und Liste „Jetzt“ zu Wort. Tenor: Kickl wolle mit dieser Aktion nur von den Versäumnissen seiner Behörde im Fall des Dornbirner Mordes ablenken. Eine Inhaftierung des tatverdächtigen Asylwerbers im Vorfeld wäre sehr wohl möglich gewesen und Kickl solle endlich seine Arbeit machen, anstatt „mit Schnellschüssen an der Verfassung herumzupfuschen“, wie es Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger formulierte.

"Seichter Mumpitz"

Der freiheitliche Klubobmann Walter Rosenkranz zeigte sich über die Ahnungslosigkeit der Opposition in Asyl- und Rechtsfragen mehr als erstaunt: „Wenn SPÖ und Neos behaupten, man könne ganz einfach einen Asylwerber einsperren, wenn ein ‚dies oder das‘ vermutet werden würde. Solch einen seichten Mumpitz in einer so ernsten Angelegenheit habe ich schon lange nicht mehr gehört“.

Fakten geben Kickl recht

Ein Faktencheck bringt die Sachlage konkret und korrekt ans Licht: So gilt einerseits laut Paragraph 67 des Fremdenpolizeigesetzes, dass ein Asylverfahren immer vor einem gültigen Aufenthaltsverbot zieht, dieses somit außer Kraft setzt. Dann kommt der Artikel 33, Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention ins Spiel, der sich inhaltlich auch im Asylgesetz und in der Status-Richtline wiederfindet und ebenso keinen Grund für eine Schubhaft gibt.

Schubhaft nur vor Abschiebung möglich

Eine eventuelle Schubhaft widerspricht in diesem Falle allen Gesetzen und ist nur möglich, wenn eine Außerlandesbringung verfügt wurde – im konkreten Einzelfall des Mörders von Dornbirn wäre eine Schubhaft weder nach dem Fremdenpolizeigesetz noch nach dem Bundesverfassungsgesetz möglich gewesen. Somit wäre Schubhaft während eines laufenden Asylverfahrens ohne Konnex zu einer bevorstehenden Außerlandesbringung nicht nur rechts-, sondern auch verfassungswidrig.

Fremdenrechtsexperten arbeiten mit Hochdruck

„Die Opposition strotzt vor Ahnungslosigkeit und Scheinheiligkeit, denn genau sie ist dafür verantwortlich, dass unsere Grenzen maßlos von sogenannten Asylwerbern überrannt wurden. Nun zu behaupten, dass unsere tüchtige Behörde und mit ihr Innenminister Kickl für dieses Dilemma verantwortlich sind, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Fremdenrechtsexperten unter Minister Kickl arbeiten mit Hochdruck an verfassungs- und EMRK-konformen Lösungen. Hier ist wieder die Politik gefordert, Recht zu schaffen und nicht umgekehrt, wie oft fälschlicherweise gefordert wird“, betonte der FPÖ-Klubobmann.

Sicherungshaft: Katastrophales Verhalten der Opposition!


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