Skip to main content
03. Februar 2020 | Europäische Union, Finanzen

Keine Aufweichung der Maastricht-Kriterien!

EU-Abgeordnete Vilimsky und Haider: "Für Klimaschutzausgaben eine Ausnahme von den Schuldenregeln der Eurozone zu machen, wäre ein fatales Signal an Staaten, die ihre Defizite nicht im Griff haben."

Keine Aufweichung der Maastricht-Kriterien! - EU-Abgeordnete Vilimsky und Haider: "Für Klimaschutzausgaben eine Ausnahme von den Schuldenregeln der Eurozone zu machen, wäre ein fatales Signal an Staaten, die ihre Defizite nicht im Griff haben."

Foto: EU

„Unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Klimawandel die Verschuldungskriterien für die Eurozone aufzuweichen, wäre fatal“, erklärte heute, Montag, Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament. Grund für seine Warnung ist, dass die EU-Kommission kommenden Mittwoch ihre Vorstellungen zur Überarbeitung der Schuldenregeln aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt präsentieren will. Dabei erhoffen sich manche Länder eine Lockerung der Regeln. Unter anderem wird darüber debattiert, bestimmte Ausgaben für den Klimaschutz bei der Berechnung der Defizite auszuklammern.

Risiko für Eurozone steigt mit jeder Verschuldung

„Woher Staatsschulden stammen, ist letztendlich völlig gleichgültig. Das Ergebnis ist immer das gleiche: Je größer die Staatsschulden, desto höher die Risiken für die Eurozone. Deshalb ist es diametral gegen die Intention des Paktes, einzelne Ausgabenbereiche von der Defizit-Berechnung auszunehmen“, erklärte dazu der freiheitliche EU-Abgeordnete Roman Haider.

Die sogenannten Maastricht-Kriterien sehen vor, dass die Budgetdefizite in den Euro-Staaten nicht höher als drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes sein dürfen, und dass die Gesamtverschuldung 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen darf.

Weitere Ausnahmen zu befürchten

Die freiheitlichen EU-Mandatare orten dabei auch die Gefahr, dass es zu weiteren Ausnahmen kommt, wenn man erst einmal mit solchen begonnen hat: „Jetzt heißt es: Klimaschutzausgaben sollen nicht eingerechnet werden. Später wird sich zeigen, wie kreativ Schuldnerstaaten wie etwa Italien, Frankreich oder Griechenland dabei sind, was da sonst noch alles als Ausnahme definiert werden soll.“

Noch nie Strafen für Verletzung der Defizitregeln

Es sei ohnehin schlimm genug, dass die Verletzung der Maastricht-Defizitregeln zwar -zigfach passiert sei, aber nie zu Strafen geführt habe, so Vilimsky und Haider. „Das hat zum Eindruck beigetragen, dass die EU ihre eigenen Regeln nicht ernst nimmt beziehungsweise diese nach Belieben auslegbar sind. Deshalb: Keine Ausnahmen bei den Maastricht-Kriterien.“


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.