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03. August 2021 | Justiz, Medien

Klagsdrohung von Nehammer-Gattin gegen Facebook-Nutzer wird immer skurriler

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Angekündigte 'Kulanz' von Frau Nehammer gegenüber 'Bedürftigen' wirft Fragen auf."

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Angekündigte 'Kulanz' von Frau Nehammer gegenüber 'Bedürftigen' wirft Fragen auf."

Foto: FPÖ

Laut dem gestrigen "Kurier"-Bericht gibt sich die Frau von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer in Zusammenhang mit ihren Klagsdrohungen gegenüber Facebook-Usern nun in gewissen Fällen gesprächsbereit. „Nun will die Frau des Innenministers offensichtlich bei ‚Bedürftigen‘ auf ihre recht üppige Forderung verzichten. Die Frage ist nur: Wie werden Nehammer und ihr Anwalt Michael Rami das überprüfen? Müssen die Betroffenen vor Nehammer und ihrem Anwalt ihre Einkommensverhältnisse und ihre finanzielle Situation insgesamt offenlegen? Und auf Basis welcher Grundlage entscheiden Nehammer und ihr Anwalt, wer sich rund 4.500 Euro leisten kann, und wer nicht? Wo und wie wird die Grenze gezogen? Die angebliche Kulanz wirft also noch einige Fragen auf“, sagte heute, Dienstag, FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. „Und wenn der ursprünglichen Forderung auch nur 100 Personen von den angeblich rund 300 Personen, denen die Innenminister-Gattin per Anwaltsschreiben die Klage angedroht hat, nachkommen, reden wir immer noch von 350.000 Euro für die Nehammer'sche Privatschatulle. Soviel verdienen viele berufstätige Menschen in zehn Jahren nicht“, so Fürst weiter.

Medialer Gegenwind zeigt Wirkung

„Dass sich Nehammer gesprächsbereit gibt, ist ja ganz offensichtlich dem medialen Gegenwind geschuldet. Ursprünglich ließ sie ja einen Serienbrief verschicken, mit dem von den Verbreitern des inkriminierenden Facebook-Postings fast 4.500 Euro eingetrieben werden sollten – sonst werde geklagt. Und man muss sich nur die Diktion dieses Schreibens in Erinnerung rufen: Gerade für Menschen, die bisher nichts mit der Juristerei, Anwälten oder Gerichten zu tun hatten, klang das so, also ob man entweder sofort fast 4.500 Euro zu zahlen hat, oder man steht vor dem Richter und hat noch viel höhere (Prozess-)Kosten in Kauf zu nehmen“, erinnerte Fürst.

Versuch juristischer Einschüchterung

Dass laut Medienbericht auch ein Kleinkind von Nehammers Anwalt schriftlich zur Zahlung von 4.500 Euro aufgefordert worden sei, spotte ohnehin jeder Beschreibung. „Der Serienbrief war durchzogen vom Versuch der juristischen Einschüchterung, da auch vorgespiegelt wurde, dass die Adressaten eine Reihe von Straftatbeständen erfüllen würden. Allerdings müsste dies von einem Richter zunächst so entschieden werden, dies ist vorerst nicht der Fall. Und ganz ohne diese Einschüchterung geht es laut dem gestrigen ‚Kurier‘-Bericht nach wie vor nicht, dem zufolge der Anwalt von Nehammer gegen jene, die es sich nach Meinung Nehammers leisten können, 'mit voller Härte bis zur Klage vorgehen' will. Ich halte die Höhe der Forderung im Übrigen nach wir vor für nicht gerechtfertigt und ich zweifle auch daran, dass sie dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Der Ausgang der von Nehammer angekündigten Klage ist daher aus meiner Sicht offen“, sagte Fürst, die selbst Juristin ist.

Gegen "Impfgegner" bereits Klage eingebracht?

Bezeichnend sei allerdings, dass – glaubt man dem „Kurier“ – „im Fall eines offensichtlichen Impfgegners und Mediziners“, der das Posting geteilt habe, bereits eine Klage eingebracht worden sei. Fürst: „Was das Teilen des inkriminierten Nehammer-Postings mit der Haltung zur Corona-Impfung zu tun hat, das muss man mir bitte erst einmal erklären. Oder ist die Zustimmung zu oder Ablehnung von Regierungsmaßnahmen auch ein Entscheidungskriterium, wen man klagt und wen nicht? Mit etwas Großzügigkeit und einem Hauch von sozialem Gewissen wäre es jedenfalls angezeigt, die Klagsdrohungen gegen alle Facebook-User zurückziehen und es bei einer Richtigstellung zu belassen! Denn im Gegensatz zu den Angaben des Rechtsvertreters der Klägerin darf hier nochmals festgehalten werden, dass es sich beim gegenständlichen Posting keineswegs um 'Hass im Netz' oder eine üble Verleumdung oder Beleidigung der Person der Frau des Innenministers handelt.“


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