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17. November 2022 | FPÖ, Budget, Finanzen, Parlament

Klares Nein zur neuen schwarz-grünen "Klimabonus"-Auszahlungswelle für Asylanten

FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl: "Regierung will den notleidenden Österreichern die nächste schallende Ohrfeige versetzen."

„Es ist an sich schon ein Skandal, dass ÖVP und Grüne Asylwerbern und Häftlingen 500 Euro 'Klimabonus' geschenkt haben. Alle haben ihn bisher aber nicht bekommen. Deshalb justieren ÖVP und Grüne jetzt nach und verhöhnen die Österreicher noch ein zweites Mal: All jene Asylwerber, die erst im Laufe des ersten Halbjahres nach Österreich illegal eingereist sind und seitdem auf Steuerzahlerkosten in der Grundversorgung untergebracht sind, sollen die 500 Euro nachbezahlt bekommen. Dasselbe gilt auch für die inzwischen rund 80.000 Ukrainer, von denen sich ebenfalls -zigtausende in der Grundversorgung befinden und vom österreichischen Steuerzahler ohnehin alles bekommen, was sie zum Leben brauchen. Auch Häftlinge, die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz in ein österreichisches Gefängnis verlegt haben, sollen den Klimabonus nachbezahlt bekommen – und das zusätzlich zum Klimabonus für das Jahr 2023“, kritisierte Kickl.

Rückwirkende Auszahlung für "Neuzugezogene"

Auf der Website www.klimabonus.gv.at im Verantwortungsbereich der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, werde ohne Information der Öffentlichkeit, fast schon beiläufig, die rückwirkende Auszahlung des Klimabonus auch für Menschen „die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben“ angekündigt:

Gewessler schüttet ihr Steuergeld-Füllhorn aus

„Der Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus wurden zwischen August und Oktober 2022 an den Großteil der in Österreich lebenden Menschen ausbezahlt. Im Februar 2023 wird es eine weitere Auszahlungswelle geben. Dabei handelt es sich nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023, sondern es bekommen dann auch jene Menschen den Klimabonus, die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben oder gar erst geboren wurden. Denn auch sie erfüllen jetzt die Grundvoraussetzung für den Klimabonus: nämlich 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus nötig (gem KliBG §2).

Sie sind kein:e österreichische:r Staatsbürger:in und haben den Klimabonus noch nicht, obwohl Sie die oben genannte Grundvoraussetzung erfüllen? Keine Sorge, auch Sie erhalten den Klimabonus. Bei einigen Gruppen von EU-Staatsbürger:innen bzw. Drittstaatsangehörigen kommt es derzeit noch zu Problemen bei der automatisierten Anspruchsprüfung durch das Innenministerium. Die Auszahlung erfolgt ab Februar 2023.“

Nagelprobe für Parteien im Parlament

„Zigtausenden Asylanten, zigtausenden Ukrainern, tausenden Häftlingen werfen ÖVP und Grüne also zusätzlich Geld hinterher. Mit dieser schwarz-grünen Geldschwemme wird die Welle der illegalen Einwanderung jedenfalls zum Tsunami. Schwarz-Grün will den notleidenden Österreichern die nächste schallende Ohrfeige versetzen. Wir werden im Parlament jedenfalls alle Hebel in Bewegung setzen, um das zu verhindern. Und dann werden wir sehen, auf welcher Seite die Kollegen von der ÖVP, der SPÖ oder den Neos stehen: Auf der Seite der Österreicher oder jener von Asylanten und Häftlingen“, so Kickl.


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