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Mindestsicherung NEU wird Einwanderung ins Sozialsystem abstellen

Fünf Jahre Wartefrist für Migranten, 300 Euro Abzug für jene, die nicht Deutsch sprechen, Bonus für Alleinerzieher.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Mindestsicherung geeinigt. Sie wird vor allem für Einwanderer weniger attraktiv werden, hört man heute, Montag, aus der Regierungsklausur, die sich außerdem noch den Themen EU-Ratsvorsitz, Klimastrategie und der Asylfrage beschäftigte.

Anreize für Sozial-Migranten werden abgestellt

Die Mindestsicherung bleibt in ihrer bisherigen Höhe von 863 Euro bestehen. Sie wird allerdings für einen bestimmten Personenkreis um 300 Euro reduziert. Betroffen sind Einwanderer, die über keine entsprechenden Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen. Der Anspruch für Einwanderer auf eine Mindestsicherung besteht erst nach fünf Jahren. Das heißt, dass der Anreiz für ausländische Familien, die ins Sozialsystem einwandern wollen, drastisch reduziert wird. Ein Bonus ist wiederum für Alleinerzieher vorgesehen. Für das erste Kind gibt es maximal 100 Euro, für das zweite maximal 75, für das dritte 50.

Nur wer Deutsch kann, bekommt volle Mindestsicherung

Vizekanzler HC Strache und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein argumentierten diese Notwendigkeit damit, dass es seit 2012 eine massive Einwanderung (plus 60 Prozent) ins Sozialsystem gegeben habe. Mittlerweile müsse eine Milliarde Euro jährlich für Mindestsicherungsbezieher österreichweit ausbezahlt werden. Deutsch sei nun der Schlüssel für die Integration und somit zum vollen Bezug der Mindestsicherung, so Strache. Dem „Migrationstourismus“ werde entgegengetreten: „Wer zu uns wandert, kann nicht erwarten, dass er von Anfang an die Mindestsicherung bekommt“, so der FPÖ-Chef über die fünfjährige Wartefrist. Sowohl die FPÖ als auch die ÖVP gehen davon aus, dass die Regelung verfassungskonform sein wird.

Einstellung und Rückforderung der Mindestsicherung möglich

Ministerin Hartinger-Klein nannte auch sechs Kernbotschaften. Es werde Sanktionsmöglichkeiten geben. Für Personen, die schwarz arbeiten oder arbeitsunwillig sind, soll die Einstellung aber auch die Rückforderung der Mindestsicherung möglich werden. Geplant ist die bundesweite Einrichtung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems. Bei Straffälligkeit mit Folge einer Freiheitsstrafe des Mindestsicherungsbeziehers bzw. der Mindestsicherungsbezieherin ist ein Bezug der Mindestsicherung ausgeschlossen. Auch eine Datentransparenz ist angedacht.

Gudenus: "Ende der Geldverteilung an Ausländer in Wien"

Besonders erfreut zeigt sich darüber der geschäftsführende Wiener Landesparteiobmann Johann Gudenus: Verbesserungen werde es vor allem für die Wiener geben, die durch die verfehlte Sozialpolitik der rot-grünen Stadtregierung jahrelange Nachteile erdulden mussten. „Mit dem Erlass eines Grundsatzgesetzes durch den Bund sind die Länder verpflichtet, die Prinzipien, die der Bund vorgibt, einzuhalten. Rot-Grün kann künftig nicht mehr Geld ohne Gegenleistung an Einwanderer aus aller Herren Länder verteilen und österreichischen Staatsbürgern parallel dazu den Bezug erschweren“, stellt Gudenus klar.

Beispiele:

1 Mann, 25 Jahre, Asylberechtigt, geringe Deutschkenntnisse (unter Niveau B1)

Alt 863 Euro - NEU 563 Euro

 

Österreichische Alleinerzieherin mit zwei Kindern

Alt 1.174 Euro - NEU 1.383 Euro

 

Seit 6 Jahren in Ö aufhältiges Paar tschetschenischer Herkunft mit 5 Kindern in Wien

Alt 2.460 Euro - NEU 1.684 Euro

 

2 Erwachsene, 3 Kinder in Wien:

- Mann 2.200 brutto

- Frau geringfügig

- Nettoeinkommen: 2.960 Euro

- Gleiche Familie in Mindestsicherung 2.590 Euro

 

Zukünftig:

  • Arbeitende Familie mit Familienbonus: 3.130 Euro
  • Mindestsicherung NEU: 2.190

 

Rumäne, seit 4 Jahren in Österreich

Alt 863 Euro - NEU 0 Euro


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