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14. März 2017 | Arbeit und Soziales

Norbert Hofer: Mindestsicherung: Gleiches Recht für alle!

Können Vermögenswerte nicht eruiert werden, darf es keine Auszahlung geben

Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, erhalten in Österreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Dabei sei es nach wie gelebte Praxis, dass kaum Auskünfte über die Vermögenswerte dieser Menschen im Ausland eingeholt werden, kritisiert der Dritte Präsident des Nationalrates und FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer: „Das ist ein unhaltbarer Zustand, der Österreicher schlechter stellt als Ausländer“.

Knapp die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher sind Ausländer

Es müsse gleiches Recht für alle gelten und sollten die Vermögenswerte von Personen aus dem Ausland nicht eruiert werden, dürfe es keine Auszahlung der Mindestsicherung geben. Besonders die Bundeshauptstadt übe hinsichtlich der Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine enorme Anziehungskraft auf Migranten aus. Laut den Zahlen des Vorjahres kommt hier bereits knapp die Hälfte der Bezieher aus dem Ausland. Und die Statistik zeigt, dass es einen enormen Anstieg bei jüngeren und männlichen ausländischen Empfängern gibt. „Mindestsicherungsauszahlungen an Drittstaatsangehörige dürfen nur dann geleistet werden, wenn Auskünfte über die Vermögenswerte im Ausland zwingend eingeholt werden - wie dies bei Österreichern auch der Fall ist. Andernfalls darf es keine Auszahlung geben", so Hofer. 


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