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07. Juli 2021 | Asyl, Justiz, Parlament

ÖVP und Grüne betreiben beim Anti-Terror-Paket reine Showpolitik

FPÖ-Justizsprecher Stefan: „Das Islamgesetz war von Anfang an ein zahnloser Tiger und bleibt es leider auch."

FPÖ-Justizsprecher Stefan: „Das Islamgesetz war von Anfang an ein zahnloser Tiger und bleibt es leider auch. ÖVP und Grüne betreiben beim Anti-Terror-Paket reine Showpolitik."

Foto: FPÖ

„Nach dem blutigen islamistischen Anschlag am 2. November 2020 in Wien hat die Regierung ein Anti-Terro-Paket angekündigt, um solche Gräueltaten in Zukunft verhindern zu können. Auch das war schon eine reine Show – der Anschlag hätte nämlich auf Basis der bereits bestehenden Regelungen verhindert werden können. Man hätte den späteren Attentäter auf jeden Fall aus dem Verkehr ziehen müssen, nachdem die slowakischen Behörden dem Innenministerium gemeldet hatten, dass er Munition kaufen wollte. Jetzt liegt dieses Anti-Terror-Paket vor, das wieder nur Showpolitik ist – und zwar in Paragraphen gegossene Showpolitik. Und weil ÖVP und Grüne das wissen, haben sie dieses Thema, das ihnen noch vor wenigen Monaten das wichtigste und mehrfache mediale Ankündigungen samt Pressekonferenzen wert war, in der Tagesordnung nach hinten geschoben“, sagte heute, Mittwoch, FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan bei der Einwendungsdebatte im Nationalrat.

Wer finanziert Moscheen, Vereine und Imame?

Der freiheitliche Justizsprecher wies auch anhand einiger Beispiele nach, warum das Anti-Terrorpaket niemals halten werde, was ÖVP und Grüne den Menschen versprochen hätten: „Das Islamgesetz war von Anfang an ein zahnloser Tiger und bleibt es leider auch. Die Auslandsfinanzierung von moslemischen Moscheen, Vereinen und Imamen ist ja ohnehin verboten. Das ist also nichts Neues. Aber dort, wo man wirklich ansetzen müsste, bei den Umgehungskonstruktionen, zum Beispiel über Stiftungen, die in Österreich sitzen, greifen ÖVP und Grüne nicht hin. Woher das Geld kommt, ist ja nicht feststellbar“, warnte Stefan.

Unverständliche Gesetzes-Texte

Im Strafgesetz führe die Regierung nun den Erschwerungsgrund „religiös motivierte extremistische Begehung ein“ – auch das sei nur ein Showeffekt. „Erstens weiß keiner, was das wirklich heißen soll, und zweitens ist das ja wohl vom bereits bestehenden Erschwerungsgrund der ‚besonders verwerflichen Beweggründe‘ umfasst“, so Stefan. Die Regierung habe sich nun auch einen neuen Straftatbestand einfallen lassen, den der „religiös motivierten extremistischen Verbindungen“. „Das wäre aber nichts anderes als eine ‚staatsfeindliche Verbindung‘. Wer einen Gottesstaat will, lehnt logischerweise unsere Grundwerte, unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie grundlegend ab“, betonte Stefan.

Weiter kein Straftatbestand für Asylrechts-Missbrauch

„Was ÖVP und Grüne aber unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt haben, war unser Vorschlag eines Erschwerungsgrundes im Strafrecht für jemanden, der unter Ausnutzung des Asylrechts Straftaten begeht. Das wäre eine wichtige Maßnahme gewesen. Denn wir haben am laufenden Band Straftaten, die unter Ausnutzung des Schutzes, den Österreich diesen Personen gewährt, gesetzt werden. Und es sind vor allem Frauen, die zu Opfern von Attacken werden – bis hin zum schrecklichen Mord an der 13-jährigen Leonie“, sagte der freiheitliche Justizsprecher. Es sei also vollkommen unverständlich, warum ÖVP und Grüne sich weigerten, diesen Erschwerungsgrund einzuführen.


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