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04. Februar 2020 | Asyl

Religionswechsel kein Grund, Abschiebung aufzuheben

FPÖ-Klubobmann Kickl: "Hier ein humanitäres Bleiberecht auszusprechen wäre kontraproduktiv und würde höchstwahrscheinlich eine Masse an Schein-Konversionen nach sich ziehen."

Die Diözese Eisenstadt protestiert gegen die Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen, dessen Asylantrag rechtskräftig negativ beschieden worden ist. Für FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ist ein kurzfristiger Religionswechsel allerdings kein Grund, die Gesetze der Republik Österreich außer Kraft zu setzen. „Linke Gutmenschen predigen permanent, dass niemand aufgrund seiner Religion bevorzugt oder benachteiligt werden darf“, so Kickl. Die Abschiebung aufzuheben wäre ein klarer Fall für eine Bevorzugung aus religiösen Gründen.

Asylrecht schon bei Lehrlingen ausgehebelt

Hier ein humanitäres Bleiberecht auszusprechen wäre kontraproduktiv und würde höchstwahrscheinlich eine Masse an Scheinkonversionen nach sich ziehen, um so einen Vorwand zu haben, im Land bleiben zu können. Wie schnell das Asylrecht ausgehebelt werde, sehe man ja auch bei den Asylwerbern in Lehrberufen. Wenn einmal eine Tür geöffnet werde, lasse sie sich nur sehr schwer wieder schließen, überhaupt unter dieser schwarz-grünen Regierung.


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