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27. September 2018 | Frauenpolitik

Schimanek: „Frauenvolksbegehren ist eine ideologische Mogelpackung“

Frauenquote und "queere Pädagogik" haben nichts mit den wahren Bedürfnissen der Frauen zu tun.

„Natürlich enthält das Frauenvolksbegehren einige Punkte, deren politische Umsetzungen sinnvoll wirken und über die wir diskutieren sollten, jedoch werden auch Forderungen gestellt, die überzogen sind und jeglicher Logik entbehren. So widerspricht beispielsweise eine verpflichtende Frauenquote von 50 Prozent in Politik und Wirtschaft unserem Verständnis von einem fairen Wettbewerb, bei dem eigentlich Qualität und Eignung im Vordergrund stehen sollten. Das Geschlecht kann kein Kriterium darstellen“, erklärte heute die FPÖ-Frauensprecherin und Obfrau der Initiative Freiheitliche Frauen (IFF), Carmen Schimanek.  

Kein Gender-Unfug an Schulen und Kindergärten

„Auch die Forderung nach ,queerer Pädagogik‘ ist abzulehnen. Damit soll die ominöse Gendertheorie, in der man vom geschlechtslosen Menschen träumt und die Unterschiede zwischen Mann und Frau als rein soziales Konstrukt darstellt, im Bildungsbereich Einzug halten. Diese übertriebene linke Phantasterei hat in den Schulen und Kindergärten nichts zu suchen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Kinder auch Kinder sein dürfen“, so Schimanek.  

Linke Forderungen fernab jeder Realität

„Dies sind nur zwei Punkte, aufgrund derer eine Unterstützung des Frauenvolksbegehrens von unserer Seite aus abzulehnen ist. Wir wollen eine offene und sachliche Diskussion über Themen, die die Frauen wirklich bewegen und keine Forderungen, die vom äußerst linken Rand herrühren und die sich fernab jeder Realität bewegen. Dieses Frauenvolksbegehren ist aus unserer Sicht eine reine ideologische Mogelpackung.

Orientieren an den wahren Bedürfnissen der Frauen

Wir orientieren uns jedoch in unserer täglichen Arbeit an den wahren Bedürfnissen der Frauen und stehen für eine konsequente Politik der Verbesserung. So haben wir beispielsweise mit der Einführung einer erhöhten Mindestpension sowie dem Antrag zur Anrechnung der Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten für Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüchen wesentliche Schritte gesetzt und werden diesen noch viele weitere folgen lassen“, betonte Schimanek.


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