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29. September 2021 | Bildung, Gleichbehandlung

Schuld an Schulabmeldungen nicht länger bei Eltern suchen!

FPÖ-Volksanwaltssprecher Ragger: "Es hat ganz klar das ÖVP-Bildungsministerium versagt, wenn es horrende Geldstrafen braucht, um Schüler im Schulbetrieb zu halten."

FPÖ-Volksanwaltssprecher Ragger: "Es hat ganz klar das ÖVP-Bildungsministerium versagt, wenn es horrende Geldstrafen braucht, um Schüler im Schulbetrieb zu halten."

Foto: FPÖ

Der freiheitliche Volksanwaltschaftssprecher Christian Ragger kritisierte heute, Mittwoch, die Schuldzuweisung an Eltern, die ihre Kinder vom Regelschulbetrieb abmelden. „Es hat ganz klar das ÖVP-geführte Bildungsministerium versagt, wenn es horrende Strafen in Höhe von mehr als 400 Euro braucht, um Schüler im Schulbetrieb zu halten. Es ist bezeichnend, dass sich immer mehr Eltern entschließen, ihr Kind von der Schule abzumelden und zu Hause zu unterrichten. In Oberösterreich hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr verfünffacht, österreichweit geht man mit etwa 5.600 Schülern von einer Verdoppelung im Vergleich zu 2020 aus. Hier jetzt die Verschwörerkeule auszupacken und von Maßnahmengegnern zu sprechen, ist zu kurz gegriffen. Wir müssen davon ausgehen, dass es massive Missstände im Schulbetrieb gibt, die endlich abzustellen sind“, betonte Ragger.

Es besteht Unterrichts-, aber keine Schulpflicht

Ragger forderte die rasche Aufhebung der Strafsätze: „Wir müssen es als Recht ansehen, dass es in Österreich eine Unterrichts-, aber keine Schulpflicht gibt. Das hat zur Folge, dass Schüler mitsamt Externistenprüfung zu Hause unterrichtet werden können und dürfen. Nur weil das Bildungsministerium sich hinsichtlich der steigenden Abmeldungszahlen zu Maßnahmen veranlasst fühlt, ist das noch lange kein Grund, Strafen zu verhängen. Die betroffenen Eltern sind sich der Notwenigkeit der sozialen Teilhabe in der Schule bewusst und haben reiflich über das Wohl des Kindes entschieden. Die Probleme im Schulunterricht müssen endlich zur Sprache gebracht werden: Mobbing, fehlender Förderunterricht und zu wenig Lehrpersonal.“

Keine rechtliche Grundlage für Strafen

Strafzahlungen sind bereits von der Volksanwaltschaft kritisiert worden. „Den Eltern obliegt als Erziehungsberechtigte die Verantwortung über den Nachwuchs. Es gibt keine rechtliche Grundlage für Strafen. Statt über Strafen zu diskutieren und private Lerngruppen zu kriminalisieren, müssen wir anfangen, uns über die Effizienz der Schulbildung Gedanken zu machen. Die Spannungsfelder im Kontext zu Mobbing hinsichtlich des Impfstatus, der sozialen Herkunft der Schüler oder des Vorhandenseins einer Behinderung sowie fehlende Möglichkeiten schulischer Nachhilfe beziehungsweise deren notwendige, außerschulische Heranziehung seien für viele Grund genug, den Unterricht selbst in die Hand zu nehmen. Die finanzielle Unterversorgung des Schulsystems und unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen haben uns in diese Misere geführt, nicht die daraus folgende Entscheidung der Eltern“, so Ragger.


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