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25. Mai 2023 | Parlament

Stärkung des Interpellationsrechts sorgt für mehr Transparenz und Kontrolle

Künftig muss es möglich sein, im Nationalrat Debatten über parlamentarische Anfragebeantwortungen des Nationalratspräsidenten und der Rechnungshofpräsidentin zu führen.

Der Nationalrat befasste sich heute, Donnerstag, mit zwei Anträgen der FPÖ zur Stärkung des Interpellationsrechts. „Zu Recht gibt es immer wieder Beschwerden über die Qualität von parlamentarischen Anfragebeantwortungen durch die Regierungsmitglieder. Jedoch entsteht auch aus den Beantwortungen mehrerer Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates sowie an die Präsidentin des Rechnungshofes unweigerlich der Eindruck, dass Fragen nicht hinreichend oder im Grunde gar nicht beantwortet werden. Zur Stärkung des Fragerechts der Nationalratsabgeordneten soll es daher künftig möglich sein, im Nationalrat Debatten über diese Anfragebeantwortungen zu führen, so wie es auch bei Anfragebeantwortungen durch die Bundesminister geltende Rechtslage ist!“, so die freiheitliche Geschäftsordnungssprecherin Susanne Fürst.

Großes Verbesserungspotential bei Anfragebeantwortungen

„Fragen werden häufig nur oberflächlich, ausweichend oder mit fadenscheinigen Begründungen gar nicht beantwortet. Darüber gibt es immer wieder Diskussionen in der Präsidiale des Nationalrats, wobei insbesondere der Nationalratspräsident verspricht, die Mitglieder der Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen und auf eine bessere Qualität bei Anfragenbeantwortungen zu drängen. Die Frage nach der Qualität der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen durch den Präsidenten des Nationalrates oder der Präsidentin des Rechnungshofes rückt dabei in den Hintergrund. Gerade hier gibt es jedoch ein einfach zu realisierendes Verbesserungspotenzial.“

Auch Nationalratspräsident agiert zunehmend unbefriedigend

Anders als die Regierungsmitglieder habe der Präsident des Nationalrates beispielsweise für die Beantwortung keine Frist von zwei Monaten, und „bedauerlicherweise ist diese 'Nicht-Frist' zuletzt auch massiv ausgenutzt worden: Vor allem bei den letzten Beantwortungen hat sich Sobotka bis zu vier Monate Zeit gelassen. Zudem waren die Inhalte qualitativ indiskutabel. Daher thematisieren wir das auch. Beispielhaft im negativen Sinne waren die Anfragebeantwortungen des ÖVP-Nationalratspräsidenten zu seinem steuergeldverschlingenden Medien-Imperium im Parlament, zum Thema Freunderlwirtschaft und zu seinen kostenintensiven Social-Media-Aktivitäten. Es hat nicht nur lange gedauert, bis die Antworten überhaupt eingelangt sind, sondern diese waren auch ausgesprochen unvollständig und alles andere als aufschlussreich. Daher sind wir Freiheitlichen der Meinung, dass wir auch darüber im Nationalrat Debatten führen müssen. Denn der Steuerzahler hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie der Nationalratspräsident die Steuergelder der Österreicher aus dem Fenster wirft, während die Bevölkerung unter einer noch nie dagewesenen Teuerungswelle – verursacht durch ÖVP und Grüne – leidet und tagtäglich von massiven Existenzängsten getrieben wird.“

Wer kontrolliert den Rechnungshof?

Auch über Anfragebeantwortungen der Rechnungshofpräsidentin müsse man im Nationalrat diskutieren können. „Durch die Novelle des Parteiengesetzes wurden dem Rechnungshof zuletzt weitreichende Kontrollrechte die Parteien betreffend eingeräumt. Aber wer kontrolliert jene, die kontrollieren sollen? Wie geht der Rechnungshof mit Vorwürfen um, die an ihn die Parteien betreffend herangetragen werden? Wann wird der Rechnungshof tätig und wann nicht? Der Rechnungshof selbst steht für Transparenz und Kontrolle. Die Kontrolle durch den Nationalrat ist aber ebenso berechtigt.“

Nationalrat soll über Missstände debattieren

„Zur Stärkung dieses Interpellationsrechts soll es daher künftig auch möglich sein, im Nationalrat Debatten über Anfragebeantwortungen des Nationalratspräsidenten und der Rechnungshofpräsidentin zu führen, so wie es bei den Regierungsmitgliedern bereits der Fall ist. Notwendig wird dies einerseits durch einseitiges und intransparentes Handeln und andererseits durch neue Verantwortlichkeiten, die auch mit Kontrolle einhergehen müssen. Im Rahmen einer solchen Debatte über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage ist es sodann möglich, einen Antrag auf Kenntnisnahme oder auch Nichtkenntnisnahme zu stellen, wodurch eine für die Öffentlichkeit wahrnehmbare ,Feedback-Schleife´´ geschaffen wird“, appellierte Fürst an alle anderen Parteien.


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