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14. April 2015 | Gesundheit, Justiz

Strache: Anti-Rauchergesetz der Bundesregierung ist verfassungswidrig

Werde als Wiener Bürgermeister Gesetz nicht vollziehen

Scharfe Kritik am Anti-Rauchergesetz übte heute FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache. "Sollte ich Bürgermeister von Wien werden, dann werde ich dieses Gesetz in dieser Art und Weise nicht vollziehen bzw. umsetzen, da es verfassungswidrig ist", kündigte Strache an. Die Gesundheitsministerin sei weder für das Gewerberecht und das Vereinsgesetz noch für das Versammlungsgesetz und das Veranstaltungswesen zuständig. Der FPÖ-Chef erinnerte in diesem Zusammenhang an den Art. 20 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz: "Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde."

Die neue Regelung sei völlig überschießend, da sie nicht nur Tabak-bzw. Nikotinprodukte umfasse, sondern überhaupt "alles, was raucht". Im Extremfall könnten sogar der dampfende Tee oder die angezündete Duftkerze in einem Lokal unter diesen Verbotsexzess fallen, warnte Strache. Die Regelung greife nicht nur in die Erwerbsfreiheit und das grundrechtlich geschützte Hausrecht bei Gaststättenbetreibern und Veranstaltern ein, sondern verletze auch die Vereinsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Das Rauchverbot solle laut Plan in Räumen oder sonstigen Einrichtungen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken gelten. Darunter falle dann wohl auch das Donauinselfest bzw. die dortigen Stände oder im Sommer die kulinarischen Aktivitäten auf dem Rathausplatz oder Schanigärten, wenn z.B. im Freien, aber unter einer Überdachung gekocht bzw. "verabreicht" werde.

Das Rauchverbot werde auch in Mehrzweckhallen und jenen Räumen gelten, in denen Vereinstätigkeiten, Versammlungen oder Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abgehalten werden, auch wenn diese Räumlichkeiten nur für einen von vornherein bestimmten Personenkreis, insbesondere Vereinsmitglieder, zugänglich sind; davon miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte (§ 12 Abs 2 Tabakgesetz). "Dann darf nicht einmal mehr ein Zigarren- oder Pfeifenraucherklub in den eigenen Vereinsräumen rauchen", zeigte Strache die Absurdität dieses Vorhabens auf. "Dafür dürfen das Arbeitsinspektorat und etwa die Lebensmittelbehörde dieses Gesetz auch gegenüber den Vereinen und Veranstaltungsbetreibern kontrollieren."

Dieses Gesetz sei daher in mehrfacher Art und Weise verfassungswidrig, und die FPÖ werde jede Aktivität unterstützen bzw. selbst Aktivitäten setzen, um diesen Verbotsexzess höchstgerichtlich zu Fall zu bringen, kündigte Strache an.


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