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05. Dezember 2018 | Aussenpolitik

UN-Flüchtlingspakt: Warum die Regierung Ja sagt

Strache: „Es handelt sich dabei lediglich um eine UN-Resolution, aus der kein Gewohnheitsrecht entstehen kann – Österreichs Souveränität bleibt also zu jeder Zeit erhalten.“

  • Vizekanzler HC Strache erklärt im Ministerrat, warum die Bundesregierung den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt, den UN-Flüchtlingspakt aber sehr wohl.

    United Nations

Vizekanzler HC Strache nahm heute, Mittwoch, im Ministerrat Stellung zur Diskussion um Österreichs Ja zum UN-Flüchtlingspakt. Als entscheidenden Punkt, der den Flüchtlings- vom Migrationspakt unterscheide, nannte Strache den Umstand, dass es sich dabei lediglich um einen Teil eines Berichts des UNHCR-Hochkommissars zum Flüchtlingswesen handle, der in einer sogenannten Omnibus-Resolution weltweit angenommen werde. Auch Länder wie Ungarn oder Italien, die den Migrationspakt ebenso wie Österreich abgelehnt hätten, würden den Flüchtlingspakt unterzeichnen.

Pakt entspricht schon bisher geltenden Regelungen

Die darin enthaltenen Punkte entsprächen schon derzeit geltenden Regelungen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention, zu denen Österreich sich bekennt. „Grundsätzlich kann der Großteil der enthaltenen Ziele von uns unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die Konzentration auf die Vermeidung von Fluchtursachen und die Bekämpfung der Wurzeln von Fluchtbewegungen. Es geht auch darum, den Druck, der auf Gastländern von Flüchtlingen lastet, zu verringern und Bedingungen in den Herkunftsländern zu schaffen, um eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde zu ermöglichen“, erläuterte der Vizekanzler.

Keine Verpflichtungen gegenüber Klima- und Wirtschaftsflüchtlingen

Für Österreichs Handeln in Asylfragen seien nach wie vor und ausschließlich die Genfer Flüchtlingskonvention und andere einschlägige völkerrechtliche Verträge, denen Österreich als Vertragspartei angehört, rechtsverbindlich. Von der Genfer Flüchtlingskonvention sind etwa Klima- und Wirtschaftsflüchtlinge nicht erfasst. „Staatliches Handeln auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts kann nur auf Grundlage innerstaatlicher Gesetze oder völkerrechtlicher Verträge, denen das Parlament zuvor die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt hat, erfolgen“, betonte Strache.

Keine Möglichkeit eines Völkergewohnheitsrechts

Nachdem es sich um eine UN-Resolution handelt, könne dadurch auch kein Völkergewohnheitsrecht entstehen, wie das beim UN-Migrationspakt zu befürchten gewesen wäre. Wo auch immer es mögliche Ansätze gibt, dass solches entstehen könnte, erhebt Österreich bereits jetzt dagegen einen Einwand und ist in diesem Sinn als „persistent objector“ anzusehen.

Es wird auch weiterhin Abschiebungen geben

Neben der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen, die im UN-Flüchtlingspakt als bevorzugte Lösung dargestellt wird, sollen auch weiterhin aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben oder diesen verloren haben, im Rahmen des geltenden österreichischen Rechts angewendet werden können. „Die Souveränität Österreichs bleibt also zu jeder Zeit erhalten“, so Strache resümierend.


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