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09. Dezember 2021 | Gesundheit, Justiz, Verfassung

Ungeimpfte werden künftig wie Verbrecher behandelt

FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl: "Mit neuem Gesetzesentwurf zu Impfzwang überschreitet die Regierung die nächste rote Linie."

„Mit dem heute, Donnerstag, präsentierten Gesetzesentwurf zum Corona-Impfzwang hat die Bundesregierung ihr eigenes Versagen in der Corona-Politik quasi gesetzlich verbrieft. Und anstatt die in den letzten Tagen angekündigte Spaltung der Gesellschaft zu beenden und Gräben zu überwinden, überschreitet Schwarz-Grün gemeinsam mit SPÖ und Neos als willfährige Gehilfen eine weitere rote Linie und führt die Sündenbock-Politik in einer Vehemenz fort, wie sie europaweit ihresgleichen sucht. Die Regierung geht sogar so weit, Ungeimpfte gleich mit Kapitalverbrechern gleichzustellen“, spielte FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl auf die Ankündigung von ÖVP-Verfassungsministerin Karonline Edtstadler an, dass Ungeimpfte „tätige Reue“ zeigen könnten, indem sie sich doch impfen lassen. Dadurch könnten sie sich auch aus bereits verhängten Verwaltungsstrafen „herausimpfen“. Im Strafgesetzbuch ist dieses Instrument für Verbrechen wie Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung oder Veruntreuung vorgesehen. Kickl: „Das ist also die ausgestreckte Hand der Regierung in Richtung Ungeimpfter. Das neue Gesetz ist verfassungswidrig und faschistoid.“

Impfung ist nicht "einziges Mittel" aus Pandemie

Die Behauptung Edtstadlers, das heute präsentierte Gesetz entspreche der Verfassung, weil die Impfung ein wirksames und vor allem das einzige Mittel sei, um aus der Pandemie herauszukommen, entspreche nicht einmal in Ansätzen der Wahrheit. „Alles, was wir bisher an Studien und Expertenmeinungen auf dem Tisch haben, ist der Umstand, dass die aktuell vorhandenen Impfungen anscheinend gegen die Omikron-Variante nicht oder nur sehr schlecht helfen. Wie kann man da behaupten, dass das Gegensteil der Fall ist? Und wieso werden die Fortschritte im Bereich der medikamentösen Behandlung immer noch ignoriert?“, so Kickl.

Ärzte dürfen sehr wohl Impfbefreiungen attestieren

Man werde auch beobachten müssen, wie die Ausnahmen vom gesetzlichen Impfzwang gehandhabt würden. Im Gegensatz zum vollkommen von allen guten Geistern verlassen agierenden Ärztekammer-Präsidenten habe heute der Gesundheitsminister angekündigt, dass Allgemeinmediziner, Internisten, Psychiater, Gynäkologen, Ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten und Amtsärzte entsprechende Impfbefreiungen attestieren dürfen: „Wenn hier die Ärztekammer mit ihrem Impf-Fanatiker Szekeres an der Spitze dann die Ärzte einschüchtert, sodass sie sich keine Impfbefreiungen ausstellen trauen, obwohl diese medizinisch gerechtfertigt sind, dann muss das umgehend aufgezeigt werden, denn es geht hier mitunter um das Leben unserer Bürger“, warnte Kickl.


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