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25. Jänner 2023 | Justiz, Parlament

Versprechen der härteren Strafen für Kindesmissbrauch sind Mogelpackung und Ablenkungsmanöver

Mindeststrafen sind anzuheben und jeder Kindes-Missbrauch als „schwerer Missbrauch“ einzustufen – Bundestheaterholding und Kogler müssen informiert gewesen sein, blieben aber untätig.

„Die heutige Ankündigung der ‘härteren‘ Strafen für Kindesmissbrauch sind nur ein Witz und eine Mogelpackung. Von 'voller Härte' gegen die Täter sind ÖVP und Grüne meilenweit entfernt, diese Behauptung ist klar widerlegt“, betonte heute, Mittwoch, FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in Zusammenhang mit den Ankündigungen der Bundesregierung im heutigen Ministerrat. Bei allen derartigen Delikten sind auch die Mindest-Strafandrohungen zu erhöhen, und die Unterscheidung zwischen Missbrauch und schwerem Missbrauch ist zu streichen, forderte Schnedlitz: „Denn jeder Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein schwerer, jeder Missbrauch ist Mord an einer Kinderseele. Die Bundesregierung aber ist weder fähig, noch Willens, ehrliche und konsequente Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch zu setzen. Denn bei allen Delikten bleibt die Mindeststrafandrohung gleich. Lediglich bei der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen zur Verbreitung wird die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Halbherziger geht’s nicht mehr.“

Eigentlicher Skandal ist Vertuschung der Causa Teichtmeister

Die von ÖVP und Grünen angekündigten Straferhöhungen seien daher in der Sache nicht ehrlich gemeint, sie würden vor allem als Ablenkungsmanöver von einem weiteren Skandal dienen: „Der eigentliche Skandal in dieser Causa ist die Vertuschung. Burgtheater-Chef Martin Kušej hat in seinem "Standard"-Interview vom 14. Jänner bestätigt, dass die Bundestheaterholding schon im September 2021, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, informiert worden ist. Die Bundestheaterholding befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich, und Eigentümervertreter ist der grüne Vizekanzler Werner Kogler. Weder er, noch der Aufsichtsrat sind tätig geworden. Im Gegenteil: Man hat geschwiegen. Sie haben es also zu vertreten, dass man trotz der bekanntgewordenen Vorwürfe und Ermittlungen eineinhalb Jahre zugesehen hat, wie Teichtmeister weiterhin mit minderjährigen Schutzbedürftigen arbeitet.“

Schluss mit bedingten Haftstrafen bei Kindesmissbrauch

„Wie wir bereits angekündigt haben, werden wir im Parlament entsprechende Anträge zur Erhöhung der Mindeststrafen und des Strafmaßes einbringen. Denn jeder sexuelle Missbrauch an Minderjährigen ist einer zu viel, dem müssen wir entgegenwirken und als Gesellschaft ein klares und unmissverständliches Zeichen setzen. Es darf nicht mehr möglich sein, dass man bei solchen Delikten mit bedingten Haftstrafen davonkommt - so wie es im Fall Teichtmeister zu sein scheint“, kündigte Schnedlitz an.


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