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09. Mai 2018 | Justiz

Vilimsky: „Klagenfurter Landesgerichtssprecher hat rote Linie überschritten“

"Persönliche Meinung zu einem Misstrauensantrag gegen einen Landeshauptmann steht einem Richter nicht zu!"

„Es steht einem Richter nicht wirklich zu, seine persönliche Meinung über einen im Kärntner Landtag eingebrachten Misstrauensantrag gegen einen Landeshauptmann zum Ausdruck zu bringen und sich damit de facto zum Pflichtverteidiger von SPÖ-Kaiser zu machen – da hat der Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt ganz klar die rote Linie überschritten.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky die „krude Maßregelung“ des Landesgerichtssprechers Christian Liebhauser-Karl, die er dem FPÖ-Landesparteiobmann Gernot Darmann über die „Kleine Zeitung“ ausrichten ließ.

Diversion als Schuldeingeständnis

„Obwohl Gernot Darmann lediglich SPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabi Schaunig-Kandut zitierte, die in einem „Krone“-Interview 'eine Diversion als ein Schuldeingeständnis wertete', hat Liebhauser-Karl den FPÖ-Landesparteiobmann via 'Kleine Zeitung' mehr oder weniger gemaßregelt – auch eine derartige Vorgangsweise geziemt sich nicht in der Position, die Liebhauser-Karl derzeit bekleidet“, kritisierte Vilimsky.

"Legitimer und logischer demokratischer Akt"

„Wenn nun für Schaunig-Kandut die Annahme einer Diversion einem Schuldeingeständnis gleichkommt, demnach müsste dann auch Kaisers Diversion als Schuldeingeständnis beurteilt werden und der Misstrauensantrag ein ‘legitimer und logischer demokratischer Akt‘ sein. Oder wird in der Kärntner Justiz die Aussagen der einzelnen Parteien je nach Parteifarbe beurteilt?“, fragte der FPÖ-Generalsekretär.


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