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03. November 2017 | Arbeit und Soziales

Wozu brauchen wir die Sozialpartner noch?

Reformblockade, Zwangsmitgliedschaft, Pensionsprivilegien: Die Kritik am Kammerzwangssystem wächst

Österreichs Sozialpartner leben von den Taten der Vergangenheit. Seit der Erhebung in den Verfassungsrang 2008 sind sie nur noch durch gegenseitiges Blockieren und das Verhindern von Reformen aufgefallen. Nach der FPÖ sind auch ÖVP und sogar Teile der SPÖ von einer notwendigen Reform des Kammerwesen überzeugt.

Im Vorfeld der schwarz-blauen Koalitionsverhandlungen ist bei den SPÖ-dominierten Sozialpartnern Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) Angst um den Verlust von politischem Einfluss und gutbezahlter Funktionärsposten gestiegen. Vor allem das Thema Zwangsmitgliedschaft versetzte zuletzt ÖGB-Präsident Erich Foglar in Panik, der prompt das Ende des 13. und 14. Monatsgehalts an die Wand malte.

Unzufriedenheit auch in ÖVP

Aber auch in der ÖVP hatte sich der Ärger über die Sozialpartner breit gemacht. Finanzminister Hans-Jörg Schelling hatte gar schon im Mai die Sozialpartnerschaft für tot erklärt: „Sie weiß es nur noch nicht.“ Und ÖVP-Chef Sebastian Kurz richtete im Wahlkampf deshalb den Sozialpartnern aus, dass sie sich künftig auf ihre Kernaufgaben – etwa Kollektivvertragsverhandlungen – fokussieren und die  Finger von der Politik lassen sollten.

Die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiter- und der Wirtschaftskammer – die es europaweit sonst nur noch in Luxemburg gibt – ist samt der Institution Sozialpartner selbst im Jänner 2008 von SPÖ und ÖVP verfassungsrechtlich abgesichert worden.

Aufgaben hinterfragen

Im engeren Sinn ist die Aufgabe der Sozialpartner die Verhandlung von Kollektivverträgen. Sie haben sich aber auch ein Mitgestaltungsrecht bei der Gesetzgebung (Gesetzesbegutachtung), der Verwaltung (etwa beim Arbeitsmarktservice), der Gerichtsbarkeit (Laienrichter bei Arbeits- und Sozialgerichten) und maßgeblich in der Sozialpolitik (in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung) abgesichert.

Durch die Pflichtmitgliedschaft arbeiten in Österreich etwa 95 Prozent aller Arbeitnehmer unter einem Kollektivvertrag, in Deutschland sind es etwa 58 Prozent. Die monatliche Arbeiterkammerumlage für den Arbeitnehmer beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage zur Krankenversicherung. Die 3,64 Millionen AK-Mitglieder zahlten zuletzt 433 Millionen Euro an Beiträgen. Die Wirtschaftskammer nahm zuletzt 541 Millionen Euro von ihren 506.000 Mitgliedern, darunter 60 Prozent Ein-Personen-Unternehmen, ein.

Teure Funktionärsversorgung

Ins Gerede gekommen ist die Arbeiterkammer Wien, die de facto die Bundesagenden der AK wahrnimmt. Dort sind die „personalabhängigen Rückstellungen“ von 5,3 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 68,3 Millionen Euro im Jahr 2014 gestiegen, eine Zunahme von 1.183 Prozent. Wegen des im Grunde gleichgebliebenen Personalstands ist das nur erklärbar mit großzügigen Pensions- und Abfertigungszusagen für die 580 Mitarbeiter. Denn bundesweit wurden diese Rückstellungen gerade einmal verdoppelt.

Die AK kann sich das leisten, stiegen doch die Einnahmen von 346 Millionen im Jahr 2010 auf 433 Millionen im Vorjahr an. Hier, so die Angst der SPÖ-Gewerkschafter, könnte der Gesetzgeber eingreifen und mit Zweidrittelmehrheit die Höchstgrenze von 0,5 Prozent im AK-Gesetz senken.

Umdenken ist notwendig

Zudem hat auch das Ansehen der Sozialpartner in den letzten Jahren gelitten, bereits ein Viertel der Österreicher sehen sie nur noch „als Blockierer“ der notwendigen Reformen. Selbst in der SPÖ sind nach dem  „Plan A“ von Christian Kern darüber Diskussionen aufgebrochen. Für die ehemalige SPÖ-Staatssekretärin und Siemens-Personalchefin Brigitte Ederer bietet der Kollektivvertrag keine Antworten auf die arbeitsrechtlichen Fragen, die durch die Modernisierung aufgeworfen werden. Und das österreichische Arbeitsrecht zeichne sich nur noch durch seine Realitätsferne aus.

Die FPÖ spricht sich für eine Volksabstimmung zur Kammerzwangsmitgliedschaft aus. Ist diese nicht umzusetzen, dann sollte eine stufenweise Senkung auf 50 Prozent der derzeitigen Beitragshöhe in den nächsten fünf Jahren bei den Kammern umgesetzt werden, als deren Beitrag zu einer Lohnnebenkostensenkung. Nur die Landwirtschaftskammer soll davon vorerst noch ausgeklammert werden.

NFZ 03.11.2017


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