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28. April 2015 | Finanzen

Hypo-U-Ausschuss: Schluss mit der Geheimniskrämerei

Es kann nicht sein, dass die Behörden und Ministerien bestimmen, was der Ausschuss lesen darf und was nicht.

„Beim Fünfparteienbeschluss zum Hypo-U-Ausschuss war klar, dass Akten nicht geschwärzt werden dürfen, daher haben wir uns auf die Klassifizierung in verschiedenen Geheimhaltungsstufen geeinigt. Trotzdem bekommen wir von Finanzmarktaufsicht, Finanzministerium, FIMBAG und OeNB geschwärzte bzw. geweißte Akten, wo seitenweise keine einzige Textzeile lesbar ist. Hier spielt sich offenbar ein Machtkampf zwischen Legislative und Exekutive ab, zwischen Parlament auf der einen, Behörden und Ministerium auf der anderen Seite“, betonte heute FPÖ-Budgetsprecher NAbg. Elmar Podgorschek,  freiheitlicher Fraktionsführer im Hypo-U-Ausschuss.

Die Geheimniskrämerie werde man sich nicht gefallen lassen. „Die Rechtsauffassung der FPÖ ist klar: Es kann keine geschwärzten Akten geben“, so Podgorschek. Sollten Behörden und Finanzministerium dem weiter zuwiderhandeln, werde die FPÖ den Verfassungsgerichtshof mit der Causa befassen. Damit der Ausschuss bis zu dessen Entscheidung weiterarbeiten könne, solle die Volksanwaltschaft hinzugezogen  werden.  Die Schwärzung von Aktenteilen könne einen Missstand in der Verwaltung darstellen, der Volksanwaltschaft hätten laut Verfassung hätten alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Akteneinsicht zu gewähren und auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Sollte der Verfassungsgerichtshof aber „gegen das Parlament“ entscheiden, „muss sich der Verfassungsausschuss nochmals mit dem Gesetz befassen und "nachschärfen". Es dürfe hier im Sinne der lückenlosen Aufklärung keinen Interpretationsspielraum für findige Juristen geben, der dazu führe, dass Behörden und Ministerien bestimmen können, welche Passagen die Mitglieder des Untersuchungsausschuss zu lesen bekämen und welche nicht.


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