„Die Kritik der SPÖ an der Kraftfahrgesetznovelle entbehrt jeder Grundlage. Tatsache ist, dass eine transparentere Abfragemöglichkeit von KFZ-Daten den Konsumenten einen besseren Überblick über den Zustand eines Kraftfahrzeuges vor einem etwaigen Kauf oder bei einer Rücknahme durch den Händler bietet, beziehungsweise Manipulationen des Tachostandes auf diese Weise erkannt werden können. Ausschließlich die in dieser Datenbank enthaltenen pseudonymisierten Inhalte der Gutachten des jeweiligen Fahrzeuges dürfen eingesehen werden. Diese Novelle dient daher einzig und allein dem Konsumentenschutz“, weisen die Verkehrssprecher von FPÖ und ÖVP, Christian Hafenecker und Andreas Ottenschläger, die Behauptungen von SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger zurück. Die SPÖ selbst habe nämlich eine entsprechende Neuregelung, wie sie jetzt erfolgen wird, angeregt.
Keine Bedenken des Datenschutzrates
Hafenecker und Ottenschläger betonen, dass der Datenschutzrat keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken geäußert habe und es auch in anderen Ländern wie Holland und Großbritannien einen Zugang zu diesen Daten und solche Abfragemöglichkeiten gebe. Außerdem würden sich die Kosten für eine solche Abfrage auf unter einem Euro belaufen, wodurch auch der SPÖ-Vorwurfe der "Geschäftemacherei" ad absurdum geführt werde.