Wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der grünen Umweltministerin Leonore Gewessler hervorgeht, müssen obdachlose Menschen in Österreich einen Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben, um einen Anspruch auf den "Klimabonus" zu haben. Sinngemäß schreibt Gewessler: „Wenn obdachlose Personen ihren Hauptwohnsitz in Österreich entsprechend gemeldet haben, beziehungsweise diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben sie daher auch Anspruch auf den Klimabonus.“ FPÖ-Umweltsprecher Walter Rauch schüttelt ob dieser Antwort nur den Kopf und betont: „Gewessler dürfte in einer eigenen Scheinwelt leben und ihre eigenen Widersprüche nicht erkennen. Wie sollen obdachlose Staatsbürger einen Wohnsitz in Österreich haben, wenn sie obdachlos sind? Nur sehr wenige obdachlose Österreicher werden einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich vorweisen können. Man kann die Beantwortung daher drehen und wenden, wie man will: Die meisten obdachlosen Menschen erhalten im Gegensatz zu Asylanten oder Häftlingen keinen 'Klimabonus'. Gewesslers Antwort fördert einmal mehr zutage, wie realitätsfremd die Ministerin agiert. Vor allem beweist die grüne Ministerin, dass Asylanten und Häftlinge für sie einen höheren Stellenwert besitzen als die sozial Schwächsten unserer Gesellschaft.“
Grüne als Schutzpatron der Asylanten
Rauch kündigte diesbezüglich eine Folge-Anfrage an und betonte: „Obdachlose Menschen müssen ohne Bürokratie oder Meldewahnsinn Zugang zum 'Klimabonus' erhalten. Gerade die Grünen bezeichnen sich selbst gerne als Vorkämpfer gegen die Diskriminierung. In dieser Causa wird aber eine gewisse Menschengruppe in Österreich diskriminiert und ihr der Zugang zum 'Klimabonus' erschwert. Es zeigt, dass die Grünen, wie immer, nur Wasser predigen und Wein trinken. Vor allem aber erweisen sie sich, wie so oft , als Schutzpatron der Asylanten.“