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26. April 2023 | Arbeit und Soziales, Familie, Finanzen

Schluss mit Kindergeldzahlungen ins Ausland!

FPÖ-Familiensprecherin Ecker: "Kostenexplosion stoppen - Österreich exportierte im Jahr 2022 mehr als 1,1 Milliarden Euro an Familienleistungen ins Ausland."

Foto: FPÖ

Die exakte Summe von 1.110.577.826,93 Euro hat Österreich im Jahr 2022 an Familienleistungen für Kinder bezahlt, die nicht in Österreich wohnhaft sind. „Unsere Familien und Alleinerziehende kämpfen tagtäglich mit der von der Bundesregierung verursachten Inflation und der daraus resultierenden Teuerungswelle, sodass mittlerweile auch schon bei den Kindern in Sachen Schulausflüge, Sportwochen, Familienausflüge gespart werden muss. Bei vielen Menschen geht sich nicht einmal mehr das frische Obst oder Gemüse aus, aber gleichzeitig fließen mehr als 300 Millionen Euro aus dem Familienausgleichsfonds ins Ausland!“, so die FPÖ-Frauen- und Familiensprecherin Rosa Ecker zur Beantwortung 13860/AB ihrer parlamentarischen Anfrage betreffend „Daten zur Familienbeihilfe und anderer Familienleistungen für das Jahr 2022“.

Familienleistungen aus EU-Verordnungen streichen

Daher fordert die Freiheitliche die Streichung der Familienleistungen aus den EU-Verordnungen: „Jede Staat soll nur noch für jene Kinder zuständig sein, die auch in seinem Staat wohnhaft sind. Damit würde eine Diskriminierung im EU-Recht abgeschafft, während die Verwaltung aller staatlichen Behörden im Bereich der Familienleistungen entlastet würde und sich Staaten wie Österreich horrende Kosten ersparen. Mit diesen Geldgeschenken für im Ausland wohnhafte Kinder muss endlich Schluss sein.“

Kosten haben sich seit 2018 mehr als verdoppelt

Wenngleich 337 Millionen Euro aufgrund der Nachzahlung von Familienleistungen notwendig wurden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Indexierung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gekippt hat, sind die Zahlungen, die wir ins Ausland schicken, enorm hoch. Im Jahr 2018 (vor der Indexierung) waren knapp 330 Millionen Euro fällig, was bedeutet, dass sich die Kosten mittlerweile mehr als verdoppelt haben“, führte Ecker weiter aus.

Bei 31.000 Kindern, die Geld bezogen, kein Staat ermittelbar

Für mehr als 220.000 Kinder wurden entweder die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in voller Höhe oder als Differenzzahlung überwiesen. 2018 waren es rund 133.000 Kinder. Von den 80.000 Kindern, für die aktuell die Familienleistungen in voller Höhe bezahlt wurden, gibt es 31.000 Kinder, bei denen der Staat nicht einmal ermittelbar ist.

Familienbeihilfe keine steuerabhängige Versicherungsleistung

Ecker forderte ein Ende der Zahlungen an Kinder, die nicht in Österreich wohnhaft sind. „Es gibt für die Auslandszahlungen keinen sachlich gerechtfertigten Grund. Durch die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 werden Leistungen wie die Familienbeihilfe oder der Kinderabsetzbetrag als Sozialversicherungsleistungen - wie etwa das Arbeitslosengeld, das Krankengeld oder ein Rentenanspruch - behandelt. Familienleistungen verlangen aber keine Erwerbstätigkeit und daher auch nicht den Umstand, dass Eltern Steuern oder Sozialversicherungsleistungen bezahlen müssen, um einen Anspruch auf Geld zu haben.“ Die aktuellen EU-Regeln würden sogar zu einer Ungleichbehandlung führen, da einerseits nicht erwerbstätige Eltern eine Familienleistung erhalten, während andererseits Eltern für die gleiche Leistung eine Erwerbstätigkeit vorweisen müssen.

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