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14. Juni 2023 | Gesundheit, Parlament

Schwarz-Grün stellt Normalität nicht wieder her, sondern dehnt Epidemiegesetz weiter aus!

FPÖ-Gesundheitssprecher Kaniak: "Freiheitliche lehnen vorliegenden Gesetzesentwurf kategorisch ab."

„Das einzig Positive an diesem COVID-19-Überführungsgesetz der Regierung ist, dass es diesmal ein ordentliches Begutachtungsverfahren gegeben hat, in dem profunde Stellungnahmen von Stakeholdern eingeholt wurden. Leider wurden diese aber nur zu einem ganz geringen Bruchteil eingearbeitet“, kritisierte FPÖ-Gesundheitssprecher und Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Gerhard Kaniak, heute, Mittwoch, die schwarz-grüne Bundesregierung in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat.

Am Epidemiegesetz wird weiter nur "herumgedoktert"

Die von den Freiheitlichen seit Langem geforderte Normalität werde damit überhaupt nicht wiederhergestellt. „Es gibt weiterhin Parallelstrukturen, zum Beispiel im Impfwesen oder der Arzneimittelabgabe und -verrechnung, verfassungsrechtlich zweifelhafte Regelungen bei den Kostenübernahmen, datenschutzrechtliche Bedenken, die nicht ausgeräumt wurden, und vor allem ein Epidemiegesetz, an dem weiter 'herumgedoktert' wird, anstatt es komplett neu aufzusetzen“, so Kaniak.

Fehler aus der Corona-Politik werden stur weitergeführt

So enthalte das Epidemiegesetz, das eigentlich nur in Krisenfällen bei meldepflichtigen Erkrankungen gelten solle, weitere „Verschlimmbesserungen“: „Es soll jetzt auf einmal auch für nicht meldepflichtige respiratorische Erkrankungen gelten. Verkehrsbeschränkungen oder die Maskenpflicht kann die Regierung jetzt auch den Bürgern bei anderen meldepflichtigen Erkrankungen verordnen, obwohl die Sinnhaftigkeit dessen zum Beispiel bei Hepatitis C oder HIV mehr als fraglich ist. Es werden von ÖVP und Grünen aber auch weitere Fehler aus der Corona-Politik weitergeführt wie etwa die telefonische Bescheidzustellung für die Behörde, die ein rechtliches Unding ist, oder die weitere Einräumung des Rechts auf Amtsrevision, wodurch die Landesverwaltungsgerichtshöfe übergangen werden können. All diese Dinge sind aus freiheitlicher Sicht untragbar und haben daher im Epidemiegesetz nichts verloren“, erklärte der FPÖ-Gesundheitssprecher.

Weiterhin keine klaren und nachvollziehbaren Regelungen

Seit Sommer 2020 hätten die Freiheitlichen eine Neuaufsetzung des Epidemiegesetzes gefordert, bei der klar definiert werden müsse, wann der Krisenfall eintrete und dieses in vollem Umfang mit all seinen Befugnissen in Kraft trete und auch wieder beendet werde: „Das alles findet sich nach wie vor nicht in diesem Gesetz, sondern die Regierung dehnt im Gegenteil den Geltungsbereich immer weiter aus, wodurch es weder vernünftige Regeln für den Notfall gibt, noch die Bürger vor einer missbräuchlichen Anwendung dieses Gesetzes geschützt sind. Deshalb lehnt die FPÖ es auch kategorisch ab!“


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