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30. Juli 2018 | Land- und Forstwirtschaft

Ersatz von Internatskosten für Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft kommt

Gesetzesnovelle gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 – 360.000 Euro Ersparnis für land- und forstwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe.

Lehrlinge aus der Land- und Forstwirtschaft bekommen rückwirkend mit 1. Jänner 2018 den Ersatz von Internatskosten im Zuge der Ausbildung.

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Bereits am 20. September 2017 hat der Nationalrat den Kostenersatz für Unterkunft und Verpflegung in Lehrlingsheimen auf der Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes beschlossen. Diese Gesetzesnovelle umfasste leider nicht die Lehrlinge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, da für jene in diesem Fall das Landarbeitsgesetz gilt. Hier wird nun nachgebessert: „Als freiheitlicher Agrarsprecher freut es mich besonders, dass nun auch die Lehrlinge der Land- und Forstwirtschaft beziehungsweise deren Ausbildungsbetriebe die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den Lehrlingsheimen ersetzt bekommen“, bekräftigte der freiheitliche Agrarsprecher Maximilian Linder. 

Alle Lehrlinge beim Heimkostenersatz künftig gleichgestellt

Die Gesetzesnovelle tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft und stellt damit sicher, dass nun alle Lehrlinge in Österreich in Bezug auf den Heimkostenersatz gleichgestellt sind. Die Abwicklung wird wie bei allen anderen Lehrberufen über die Landesstellen der Wirtschaftskammer erfolgen. „Unsere österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe werden sich durch diese Initiative bis zu 360.000 Euro im Jahr ersparen können“, freute sich Linder.

Für eine sichere Zukunft unserer Bauern

Diese Novelle ist ein weiterer Anreiz , mehr Lehrstellen zu schaffen, um so der Jugendarbeitslosigkeit weiter erfolgreich entgegenwirken zu können. „Als aktiver Landwirt war mir diese Initiative für unsere Lehrlinge und deren Ausbildungsbetriebe ein besonderes Anliegen - für eine sichere Zukunft unserer Bauern und ihrer Betriebe“, so Linder.


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