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20. Dezember 2023 | Innenpolitik, Parlament

Informationsfreiheitsgesetz bietet noch immer zu wenig Rechte für Auskünfte

5.000-Einwohnergrenze leider auch im aktuellen Entwurf enthalten.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Foto: FPÖ

Wie heute, Mittwoch, Medien zu entnehmen ist, wird die SPÖ den Regierungsparteien nun die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für das Informationsfreiheitsgesetz liefern, das im Frühjahr im Nationalrat beschlossen werden und 2025 in Kraft treten soll. „Auch wenn es an manchen Stellen kosmetische Korrekturen gibt, bleibt unsere Kritik am Gesetz aufrecht“, bekräftigten heute FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und FPÖ-Nationalratsabgeordneter Werner Herbert. Die von der FPÖ geforderten Punkte wie die ursprünglich geplante ‚Cooling-off-Phase‘ für Höchstrichterposten sei noch immer nicht enthalten, ebenso wie auch die dringend notwendige Befugnis des Rechnungshofs, Unternehmen bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand prüfen zu dürfen.

ÖVP hat ihren Bürgermeistern die Mauer gemacht

Die FPÖ stehe nach wie vor für maximale Transparenz unter Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Es wäre daher wünschenswert gewesen, allen Gemeinden die proaktive Veröffentlichung vorzuschreiben, anstatt dies erst ab einer Einwohnerzahl von 5.000 oder mehr zu implementieren. Susanne Fürst: „Die ÖVP hat hier ihren Bürgermeistern die Mauer gemacht. Damit können diese lokalen Machthaber weiterhin nach Belieben agieren. Zwar müssen sie auf konkrete Anfragen einzelner Bürger Auskunft geben, jedoch wird es für die Bürger in diesen Gemeinden dann wohl schwierig, wenn sie sich mit den Bürgermeistern anlegen. Deshalb wäre die proaktive Veröffentlichung in allen Gemeinden so notwendig gewesen.“

Sogar Verschlechterung gegenüber geltender Gesetzeslage

Herbert kritisierte, dass es im neuen Informationsfreiheitsgesetz sogar zu Verschlechterungen gegenüber der bereits jetzt geltenden Rechtslage komme: „Bisher mussten auf Verlangen alle von der öffentlichen Hand in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlicht werden, es sei denn, Geheimhaltung war unter bestimmten Umständen geboten. Für alle Gemeinden unter 5.000 Einwohnern entfällt diese Veröffentlichungspflicht nun vollständig - das ist weder transparent, noch nachvollziehbar.“


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