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29. Februar 2024 | Finanzen, Parlament

Österreicher warten noch immer auf gänzliche Abschaffung der kalten Progression!

FPÖ-Finanzsprecher Fuchs im Nationalrat: "Geringverdiener zahlen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch immer Lohnsteuer."

In der Nationalratssitzung gestern, Mittwoch, wurden Novellen zum Einkommensteuergesetz (EStG) sowie zu den Bundesgesetzen Energiekrisenbeitrag-Strom und Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger beschlossen. Bei der EStG-Novelle zeige sich deutlich, dass die von ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner versprochene Abschaffung der kalten Progression noch immer nicht zur Gänze erfolgt sei. „Beim Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld bereichert sich der Finanzminister immer noch ganz ungeniert mit Hilfe der kalten Progression. Und daran wurde auch mit der gestrigen Novelle nichts geändert. Die Geringverdiener müssen zwar keine Lohnsteuer für die laufenden Bezüge zahlen, sie müssen aber sehr wohl Lohnsteuer für das Urlaubsgeld und für das Weihnachtsgeld zahlen. Dieser unhaltbare steuerliche Zustand wird zwar für 2024 beseitigt, aber nicht für die Folgejahre. Ich fordere daher den Finanzminister auf, dauerhaft sicherzustellen, dass Geringverdiener keine Lohnsteuer für das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld zahlen müssen, wenn sie auch für die laufenden Bezüge keine Lohnsteuer zahlen“, forderte FPÖ-Budget- und Finanzsprecher Hubert Fuchs.

Pendlerpauschale und Kilometergeld seit Jahren nicht angepasst

Positiv sah die FPÖ den Umstand, dass die Höhe der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe ab 2024 von 400 auf 600 Euro angehoben wird, zumal es seit 2012 keine Erhöhung dieses Betrages gab. „Es gibt aber bedauerlicherweise noch immer zahlreiche Beträge im EStG, die noch immer auf eine Valorisierung warten. Dazu zählen auch die Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld. Die Pendlerpauschale wurde seit mittlerweile 13 Jahren nicht mehr erhöht, sieht man von der auf ein Jahr befristeten Mini-Erhöhung ab. Beim amtlichen Kilometergeld sind wir noch immer auf 42 Cent. Dieser Wert wurde 2008 festgelegt. Hätte es die laufende Valorisierung gegeben, wären wir heute schon auf 65 Cent. Geld, das die Arbeitnehmer und Pendler dringend brauchen!“ Die FPÖ-Fraktion hat der EStG-Novelle gestern zugestimmt.

Nein zur schamlosen Bereicherung der Energiekonzerne

Keine Zustimmung der Freiheitlichen gab es hingegen für die beiden Energiekrisenbeitrags-Gesetze, wie Fuchs begründete: „Diese Gesetze stellen nur sicher, dass Stromkonzerne nahezu den gesamten Übergewinn des Jahres 2022 und die Gas- bzw. Ölunternehmen den Übergewinn für das erste Halbjahr 2022 behalten dürfen. Hier wird in Wahrheit das Geld mit einem irrsinnigen Bürokratismus und administrativen Aufwand nur im Kreis geschickt, ohne nennenswerte Belastung der Energieversorger, die sich als große Krisengewinner entpuppt haben. Die Gesetze stellen auch keine Entlastung der Energiekunden sicher. Daher gibt es von uns ein klares Nein zu dieser Novelle, weil sie die Energie um keinen einzigen Cent günstiger macht!“


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