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10. Mai 2023 | Konsumentenschutz

Schwarz-grüne Vertagungsorgie im Konsumentenschutzausschuss prolongiert!

"Uneingeschränkter Bargeldzahlungsverkehr muss erhalten bleiben und der Schutz des Bargelds als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich verankert werden"

„Die schwarz-grüne Vertagungsorgie wurde im gestrigen im parlamentarischen Konsumentenschutzausschuss prolongiert.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm den Umstand, dass sämtliche FPÖ-Initiativen, wie schon in den letzten Ausschusssitzungen, von den Regierungsfraktionen auf die lange Bank geschoben wurden, in Summe wurden 21 Anträge vertagt. „Wieder einmal wurden Anträge zulasten der Menschen und des Konsumentenschutzes von ÖVP und Grünen beinhart vertagt – und das kann es wohl nicht sein“, so Wurm weiter.

„In Wahrheit stehen wir beim Thema ‚Konsumentenschutz‘ wieder ganz am Anfang, weil weiterhin eigentlich nichts nachhaltig gelöst wurde. So ist der Bericht zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation weder Fisch noch Fleisch. Das finanzielle Aushungern und damit das Ende des VKI soll nun endgültig eingeleitet werden. Der grüne Konsumentenschutzminister Rauch macht sich mit dieser Vorgangsweise zum Gehilfen der ÖVP-Konzernlobbyisten“, betonte Wurm.

„Besonders verwerflich war auch die Argumentation der beiden grünen Nationalratsabgeordneten Fischer und Litschauer im Ausschuss, die sich gegen das Projekt ,Gratis-Drogen-Testarmbänder für Frauen und Jugendliche´ aussprachen. Die Grünen wollen Frauen und Jugendliche nicht unterstützen und zerreden dieses vorherrschende Problem in unverantwortlicher Art und Weise. Das Spannende dabei ist aber, dass die grünen Parteikollegen im Bundesland Tirol und im Bundesrat diese Initiative unterstützten - dort wurden die FPÖ-Anträge nämlich einstimmig beschlossen“, berichtete der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher, der abschließend kritisierte, dass auch die freiheitlichen Anträge betreffend „Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU“ und betreffend „Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung“ vertagt wurden. „Der uneingeschränkte Bargeldzahlungsverkehr muss erhalten bleiben und der Schutz des Bargelds als Zahlungsmittel und Vermögensform ohne Obergrenzen verfassungsrechtlich verankert werden“, forderte Wurm.


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