Das nach den Morden von Innsbruck und Steyr vomk geschäftsführenden FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Vizekanzler HC Strache geforderte nächtliche Anwesenheitspflicht für Asylwerber nimmt konkrete Gestalt an. Wie Strache schon in der ORF-Diskussionssendung „Im Zentrum“ gestern, Sonntag, erklärte, wolle man über die Hausordnung in den Heimen eine Anwesenheitspflicht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr erwirken. Im Innenministerium arbeitet man bereits an einer solchen bundesweiten Lösung.
"Ähnlich wie beim Bundesheer oder in einer Kuranstalt"
Da ein generelles Ausgehverbot EU-rechtlich nicht durchsetzbar ist, hatte Kanzler Sebastian Kurz empfohlen, „klarere Regeln“ bei der Hausordnung auszuarbeiten. Wie Strache betonte, wolle man damit „Zusammenrottungen, Herumlungern, Alkoholexzesse und Gewalttaten“ von Asylwerbern verhindern. Eine nächtliche Anwesenheit sei Schutzsuchenden jedenfalls zumutbar und rechtlich machbar, ähnlich wie beim Bundesheer oder in einer Kuranstalt.
Verstärkte Anwesenheitskontrollen
Innenminister Herbert Kickl plant nun einerseits „verstärkte Anwesenheitskontrollen“, andererseits auch „ein Konzept, das in Entsprechung der verfassungsgemäßen Vorgaben grundsätzlich eine Anwesenheits-Verpflichtung während der Nachtstunden festlegt.“ Schon bisher mussten sich Asylwerber beim Tordienst melden, wenn sie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ausgehen oder heimkommen wollten. Minderjährige dürfen die Quartiere in der Nacht – zumindest am Papier – nicht verlassen.
Bisherige Praxis hat Verbesserungsbedarf
Wie es dann möglich ist, dass regelmäßig jugendliche Asylwerber oder Geduldete nächtens Straftaten begehen, steht auf einem anderen Blatt. So fand der jüngste tragische Mord an einer 16-Jährigen im oberösterreichischen Steyr in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember im Schlafzimmer des Opfers statt. Der mutmaßliche Täter, ein 17-jähriger Afghane ohne Asyltitel, war nach eigenen Angaben während der Tat alkoholisiert…