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19. Dezember 2023 | Justiz

VfGH-Entscheid zu Mobiltelefon-Sicherstellung ist gut nachvollziehbar

Richterliche Genehmigung vor Datenträger-Abnahme bringt größeren Rechtsschutz.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und -Justizsprecher Harald Stefan.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und -Justizsprecher Harald Stefan. Foto: FPÖ

Der Verfassungsgerichtshof hat heute, Dienstag, verfügt, dass es für die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen mobilen Datenträgern künftig einer richterlichen Genehmigung bedarf. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan begrüßten diese Entscheidung: „Es ist absolut nachvollziehbar, bei so einem starken Eingriff in die Grundrechte das Sanctus eines Richters einzuholen. Das bringt mehr Rechtsschutz und stärkt auch die Beschuldigtenrechte.“

Telefonüberwachungen bedürfen auch richterlicher Genehmigung

Die Abnahme eines Mobiltelefons sei de facto wie ein großer Lauschangriff, der noch dazu lange in die Vergangenheit führe, erklärte Stefan: „Man muss bedenken, dass bei der Sicherstellung eines Mobiltelefons das gesamte Leben eines Beschuldigten bei den Behörden landet – darunter sind auch viele Daten, die für das eigentliche Ermittlungsverfahren nicht von Bedeutung sind, mitunter dann aber den Weg in die Öffentlichkeit finden, was nicht in Ordnung ist. Beispiele dafür gibt es aus der Vergangenheit zur Genüge. Telefonüberwachungen müssen auch von einem Richter bewilligt werden. Es ist daher nur logisch, dass dies nun auch für die Sicherstellung von Mobiltelefonen kommen muss.“

FPÖ begrüßt verfassungskonforme Neuregelung

Die FPÖ habe schon lange die Forderung erhoben, an einem neuen Gesetz mitzuarbeiten. „Wir sind bereit, hier gemeinsam mit allen anderen Parteien an einer verfassungskonformen Neuregelung zu arbeiten und laden die Regierungsparteien ein, mit uns zusammenzuarbeiten“, hielten Fürst und Stefan fest.


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