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07. Juli 2023 | Justiz, Parlament

Abhaltung virtueller Zivilprozesse ja, nein zur Beschneidung der Aktionärsrechte!

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Die von der schwarz-grünen Bundesregierung vorgebrachten 'Schein-Argumente' der Einsparungen sind nicht aussagekräftig.

In der Sitzung des Nationalrates am Freitag wurde unter anderem über virtuelle Zivilprozesse und Gesellschafterversammlungen debattiert. Dass auch Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine sowie Versicherungsvereine künftig ihre Gesellschafterversammlungen virtuell abhalten können, sah FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan teilweise kritisch: „Während es bei kleineren Generalversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung leichter umzusetzen ist, ergibt sich wiederum bei großen börsennotierten Aktiengesellschaften, wo es regelmäßig sehr viele Aktionäre gibt, wo es Streubesitz gibt, wo es hunderte oder tausende Aktionäre gibt, aus unserer Sicht eine Beschneidung der Aktionärsrechte. Sollte eine Situation eintreten, wo Aktionäre nicht physisch aufeinandertreffen können, ist die Möglichkeit der virtuellen Abhaltung der Versammlung die zweitbeste Lösung. Denn nach dem Gesetzesvorschlag soll künftig lediglich der Vorstand beschließen beziehungsweise feststellen können, dass eine Sitzung virtuell abgeführt wird. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass Aktionäre, die fünf Prozent des Grundkapitals vertreten, sich dagegen aussprechen, aber fünf Prozent des Grundkapitals bedeuten oft hunderte Aktionäre, die sich hier zusammenfinden und zusammensprechen müssten. Das ist aus unserer Sicht vollkommen unrealistisch.“

Virtuelle Abhaltung schwächt den Sinn einer Hauptversammlung

Virtuell bedeute vor allem, dass es keine „echte Diskussion“ mehr gebe und die Unmittelbarkeit genommen werde: „Das schwächt den Sinn einer Hauptversammlung, wo sich Vorstand und Aufsichtsrat einmal im Jahr ihren Aktionären zu stellen haben. Ebenso sehen wir die Gefahr der Diskriminierung von Aktionären, die keinen digitalen Zugang haben.“ Das Argument von ÖVP und Grünen, wonach mit der virtuellen Abhaltung die Internationalisierung vorangetrieben werden würde, habe sich bereits in den letzten Jahren widerlegt: „Institutionell internationale Anleger schalten sich nicht zu, sondern haben einen Stimmrechtsvertreter in Österreich, wo hunderte Stimmen bei einem Vertreter gebündelt werden, der dann auch bei der Versammlung anwesend ist. Die Erfahrung der letzten drei Jahre hat gezeigt, dass es bei virtuellen Hauptversammlung weniger Teilnehmer gegeben hat.

Plötzliche Spar-Wut bei Buffets ist lächerlich

Die von der schwarz-grünen Bundesregierung vorgebrachten „Schein-Argumente“ der Reduktion des CO2-Ausstoßes oder der Geldersparnis für das Unternehmen, da die Verköstigung der Aktionäre durch ein Buffet entfallen würde, hält der freiheitliche Justizsprecher für nicht aussagekräftig: „Diese minimalen Einsparungen könnte man viel einfacher erzielen, indem man zum Beispiel Berichte wie den Diversitätsbericht abschafft.“

Für Zivilprozesse sind Video-Verhandlungen tauglich

Die in den Corona-Jahren eingeführten Video-Verhandlungen bei Zivilverfahren sollen auch in Zukunft möglich sein - dem erteilte die FPÖ auch ihre Zustimmung: „Dass die Sonderregelung, wonach Zivilprozesse bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen und mit Widerspruchsrecht der Parteien künftig auch virtuell geführt werden können, nun in Dauerrecht übernommen wird, halten wir für sinnvoll. Da das aus Sicht der FPÖ wichtige Widerspruchsrecht der Parteien ohne jede Begründung aufgenommen wurde, werden wir der Zivilverfahrens-Novelle 2023 zustimmen.“


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