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31. Jänner 2024 | Justiz, Parlament

Der Glaube an einen parteipolitisch unabhängigen Staatsanwalt ist völlig realitätsfremd!

Nationalrat: FPÖ setzt sich für Wiedereinführung des weisungsungebundenen Untersuchungsrichters ein.

Die Inhalte eines Volksbegehrens zur Sicherstellung einer unabhängigen Justiz wurde heute, Mittwoch, in der Sitzung des Nationalrats behandelt. Die Initiatoren des Volksbegehrens warben für die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die Aufnahme der WKStA in die Verfassung sowie die Wiedereinführung des Postens des Untersuchungsrichters. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan dazu: „Die WKStA passt nicht in die Verfassung, darin sind sich eigentlich alle Parteien einig. Wir als FPÖ sind aber vehement gegen eine Bundesstaatsanwaltschaft. Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft muss beim Justizminister angesiedelt sein. Es wird in der Diskussion leider das Amt des Richters und jenes des Staatsanwalts vermischt. Ein Richter ist unabhängig, weisungsungebunden und wird durch andere Richter im Rechtssystem geprüft. Ein Staatsanwalt wiederum ist weisungsgebunden, hat die Interessen des Staats und der Strafrechtspflege zu verfolgen und muss daher auch der parlamentarischen Kontrolle unterworfen sein. An der Spitze der Weisungskette steht eben der jeweilige Justizminister.“

Auch Bundesstaatsanwalt würde politisch besetzt werden

Es sei auch völlig realitätsfremd, zu glauben, dass ein Bundesstaatsanwalt politisch unabhängig wäre. „Wenn unter dieser Regierung ein solcher Bundesstaatsanwalt eingesetzt würde, dann kann man sich vorstellen, woher der politisch kommt. Eine Nähe zur FPÖ hätte der wohl kaum. So ist eben die Realität in Österreich. Man soll den Menschen daher nicht Sand in die Augen streuen“, so Stefan.

U-Richter ohne flankierende Rechtschutzinstrumente abgeschafft

Einer Wiedereinführung eines Untersuchungsrichters steht die FPÖ offen gegenüber. Seit 2008 wurden die Ermittlungstätigkeiten vom U-Richter zur Staatsanwaltschaft geschoben. Dadurch entstand das Problem, dass schon im ersten Teil des Verfahrens jemand steht, der seinerseits weisungsgebunden ist. „Als der Untersuchungsrichter 2008 abgeschafft wurde, sollten auch Rechtschutzinstrumente eingeführt werden, die allerdings zahnlos sind, denn es gibt bis heute keine Konsequenzen, wenn etwa festgestellt wird, dass eine Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft rechtswidrig gewesen ist. Denn auch dann kann das Ermittlungsergebnis im Verfahren verwendet werden. Das muss geändert werden.“

FPÖ fordert Verfahrens-Kostenersatz für Beklagte

Ein weiterer Dorn im Auge war dem FPÖ-Justizsprecher der Umstand, dass es in Strafverfahren bis heute keinen echten Kostenersatz gebe. Während der Staat keinerlei finanzielles Risiko eingehe, entstünden dem Beklagten enorme Kosten, auch wenn das Verfahren eingestellt oder ein Prozess mit einem Freispruch endet. Stefan brachte daher einen Antrag ein, damit eine Gesetzesvorlage erstellt wird, mit der dieser Kostenersatz sichergestellt wird.


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