Skip to main content
18. November 2022 | Justiz, Parlament

Digitalisierung ist kein Allheilmittel, aber in Österreich im Gesellschaftsrecht gut umgesetzt

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Zwangsveröffentlichungen waren anachronistisch – gedruckte 'Wiener Zeitung' muss mit anderen Mitteln gerettet werden."

Di9e Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" wurden abgeschafft.

Foto: Werner Grotte

„Die FPÖ stimmt der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie durch das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz zu, obwohl wir diese Richtlinie nicht gebraucht hätten“, sagte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan heute, Freitag, im Nationalrat. Denn Österreich sei schon jetzt in diesem Bereich sehr fortschrittlich – etwa durch die Möglichkeit, eine GmbH. digital zur gründen und Unterschriften digital beglaubigen zu lassen.

Qualität und Sicherheit gewährleisten

Digitalisierung sei jedoch kein Allheilmittel. „Wir müssen immer darauf achten, dass Qualität und Sicherheit gewährleistet bleiben und Menschen, die keinen so guten Zugang haben, nicht benachteiligt werden“, appellierte Stefan, bei der Digitalisierung weiterhin mit Augenmaß vorzugehen.

Pflichtveröffentlichungen abgeschafft

Positiv seien in dem heute zu beschließenden Gesetz auch die zumindest teilweise Vereinheitlichung und Herabsetzung von Gerichtsgebühren sowie die Abschaffung des Veröffentlichungszwangs in der Edikts-Datei der „Wiener Zeitung“ zu sehen. „Das war ein Anachronismus. Ich setze mich dafür ein, dass die 'Wiener Zeitung' als älteste heute noch erscheinende gedruckte Tageszeitung der Welt erhalten bleibt, aber dafür muss es andere Mittel und Wege geben“, so der freiheitliche Justizsprecher.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.