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29. Juli 2023 | Justiz

Ein Generalstaatsanwalt wäre demokratiepolitisch als bedenklich einzustufen!“

"Dass auch ein Dreiersenat für die Weisungen zuständig sein soll, halte ich für völlig verfehlt, denn eine geteilte Verantwortung ist in Wahrheit keine Verantwortung"

„Ein Generalstaatsanwalt wäre demokratiepolitisch als bedenklich einzustufen, da dieser wahrscheinlich nicht dem Interpellationsrecht unterstehen würde. Aber genau diese parlamentarische Kontrolle samt politischer Verantwortung ist wichtig und auf die darf unter keinen Umständen verzichtet werden“, sagte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan zu diesbezüglichen Aussagen von der grünen Justizministerin Zadic in einigen Interviews.

„Die politische Verantwortung muss beim jeweiligen Justizminister liegen und damit muss auch die parlamentarische Kontrolle möglich sein. Es ist wichtig, dass der Minister die Weisungsspitze darstellt. Der Minister ist nämlich dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet, den kann man dann nämlich auch zur Verantwortung ziehen“, erklärte Stefan.

„Dass auch ein Dreiersenat für die Weisungen zuständig sein soll, halte ich für völlig verfehlt, denn eine geteilte Verantwortung ist in Wahrheit keine Verantwortung. Das wäre ja völlig intransparent, denn in einem solchen Fall weiß man dann nicht, in welcher Form der Senat wirklich abgestimmt hat. Wer hat entschieden und wer ist dann auch zur Rechenschaft zu ziehen? Das wäre vollkommen unklar – also auch dieser Vorschlag der Ministerin beinhaltet einen komplett falschen Ansatz“, betonte der FPÖ-Justizsprecher.


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