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13. Mai 2019 | Inneres

Ende der "Wohlfühl-Justiz" für Gewalttäter

Innenminister Kickl präsentiert Ergebnisse der "Task Force Strafrecht": Wegweisung mündet künftig in 50-Meter-Annäherungsverbot zu gefährdeten Personen, Straf-Verdoppelung für Vergewaltiger und keine "Bedingte" mehr, Gefährder müssen sich Therapie unterziehen.

Innenminister Herbert Kickl präsentierte am heutigen Montag zusammen mit Justizminister Josef Moser und Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler die Ergebnisse der seit einem Jahr tätigen „Task Force Strafrecht“. Vor allem geht es dabei um den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. So wird etwa die Mindeststrafe für Vergewaltigung von ein auf zwei Jahre erhöht, bedingte Strafen, wie bisher, gibt es keine mehr. Wegweisungen sollen künftig nicht mehr nur für die Wohnung der gefährdeten Personen gelten, sondern in ein generelles Annäherungs-Verbot auf 50 Meter ausgeweitet werden, egal, wo sich diese aufhalten. In Kraft treten werden die neuen Bestimmungen bereits per 1. Jänner 2020.

Reaktion auf Steigerung bei Frauenmorden

„Das vergangene Jahr hat eindeutig gezeigt, dass Verschärfungen von Maßnahmen und Strafen in Bereichen des Strafrechts, Opferschutzes sowie der Täterarbeit dringend nötig sind. Ich spreche von der Serie an Gewalttaten und leider auch verhältnismäßig vielen Morden an Frauen. Im vergangenen Jahr mussten wir in Österreich 41 Morde an Frauen verzeichnen. Diese Zahl ist eindeutig zu hoch“, betonte Innenminister Kickl bei der Präsentation in Wien.

Gefährder müssen Therapie machen

Im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, sprich beim Opferschutz und bei der Täterarbeit, wurden dazu Neuerungen, insbesondere für das Sicherheitspolizeigesetz, erarbeitet. Neben dem erwähnten Annäherungs-Verbot, das jeweils für 14 Tage ausgesprochen und dann bei Bedarf verlängert wird, werden sogenannte Gewaltinterventionszentren eingerichtet. Dort müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach der Wegweisung Gefährder melden und einen Beratungstermin, etwa zu einer für sie passenden Therapie, vereinbaren. Ignorieren Gefährder diese Aufforderung, sind Geldstrafen bis zu 2.500 Euro vorgesehen. Wie notwendig diese Einrichtung ist, zeigt die Zahl von rund 8.000 Wegweisungen in Österreich allein im Vorjahr, von denen nur 50 wieder aufgehoben wurden.

Individuelle Fallkonferenzen für Hochrisiko-Täter

Dritte Säule der Anti-Gewalt-Maßnahme ist der Umgang mit Hochrisiko-Fällen, das sind rund fünf Prozent aller Fälle, bei denen neuerliche Gewaltausbrüche als sehr wahrscheinlich gelten. Für solche Szenarien wird es eine sogenannte Fallkonferenz aller beteiligten Akteure des Sicherheitsbereiches geben, die sich mit dem jeweiligen Einzelfall befassen und entsprechende Schritte setzen, um tragische Gewaltexzesse wie etwa den Mord am Brunnenmarkt durch einen schon unzählige Male negativ aufgefallenen psychisch Kranken schon im Vorfeld zu verhindern.

„Wohlfühl-Justiz findet mit dieser Regierung ihr Ende“

„Diese Regierung ist angetreten, die Opfer zu schützen, nicht die Täter. Wer seine Strafe verbüßt, kann kein Verbrechen begehen. Die Opfer leiden ein Leben lang, und für die Täter waren bei Vergewaltigungen bis jetzt sogar bedingte Strafen möglich. Mit der FPÖ in der Regierung ändert sich das. Opferschutz geht für uns immer vor Täterschutz. Gerade Verbrecher, die Frauen oder Kinder attackieren, gehören hart und konsequent bestraft. Auch eine Zelle ist eine Form von Opferschutz. Straftaten sind keine Kavaliersdelikte. Die Wohlfühl-Justiz für Verbrecher findet mit dieser Bundesregierung Schritt für Schritt ihr Ende“, erklärte dazu Vizekanzler HC Strache.


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