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Kickl fordert Garantierklärung von ÖVP und Grünen für ordentliches parlamentarisches Verfahren bei Coronagesetzen

Anschobers Entwurf des neuen "Coronagesetzes" missachtet die durch die Verfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher!

Foto: FPÖ

„Anschobers Entwurf des neuen ‚Coronagesetzes‘ missachtet die durch die Verfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher. Und ich erwarte mir von Klubobmann Wöginger und Klubobfrau Maurer eine Garantieerklärung, dass die Regierungsfraktionen im Parlament keinen ‚Unterschleif‘ starten und die Abkürzung nehmen. Diese Abkürzung wäre ein bei ÖVP und Grünen gern praktiziertes Eilverfahren ohne ordentlichen Gesetzestext, ohne ordentliche Begutachtungsfrist, ohne ordentliche Regierungsvorlage, ohne ordentliche Diskussion der Regierungsvorlage im Ausschuss unter Einbindung unabhängiger Experten und ohne ordentliche Diskussion im Plenum“, betonte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

ÖVP und Grüne fabrizieren „Antragshüllen“

Der FPÖ-Klubobmann erinnerte daran, dass Wöginger und Maurer bereits in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause sogenannte Trägerraketen gestartet haben, quasi „Antragshüllen“, die sie via Abänderungsantrag jederzeit in einem Ausschuss oder auch in einem Plenum mit diesem Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte namens Änderung des Epidemiegesetzes, Tuberkulosegesetzes und Covid-19-Maßnahmengesetzes befüllen könnten.

FPÖ gegen parlamentarisches Eilverfahren!

Die machtpolitische verlängerte Werkbank des ÖVP-Bundeskanzleramtes und des grünen Gesundheitsministeriums im Parlament solle sich nicht einfallen lassen, ein parlamentarisches Eilverfahren einzuleiten, so Kickl weiter. „Ich erinnere auch daran, dass ÖVP-Kanzler und ÖVP-Obmann Kurz erst vor kurzem vollmundig eine stärkere Einbindung des Parlaments angekündigt hatte. Der bisherige stattgefundene Kaffeeplausch am 31. August zum gänzlich negativ ausgegangenen Begutachtungsverfahren zum schwarz-grünen Gesetzespaket brachte außer ‚Nettikette‘ keinerlei inhaltliche Ergebnisse. Die Ankündigung Anschobers gegenüber den Parlamentsfraktionen, dass umgehend ein neuer Gesetzesentwurf auf der Basis der großteils negativen Stellungnahmen erarbeitet wird, blieb bis heute unerfüllt. Anschober als Fachminister und Kurz als oberster Dienstherr des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt sollen jetzt rasch einen der Demokratie und dem Rechtsstaat entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen“, so Kickl.


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