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14. September 2023 | FPÖ, Inneres, Justiz

Kinderschutz muss absolut gestellt und Täter müssen hart bestraft werden!

FPÖ präsentierte Kinderschutzpaket, das Prävention, bessere Hilfsangebote sowie Schutz für die Opfer und drastische Strafverschärfungen für Täter im Fokus hat.

FPÖ-Verfassungssprecher Susanne Fürst und -Justizsprecher Harald Stefan bei ihrer Pressekonferenz in Wien.

Foto: FPÖ

Im Rahmen ihrer heute, Donnerstag, in Wien abgehaltenen Pressekonferenz präsentierten FPÖ-Verfassungssprecherin Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst und FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan das freiheitliche Kinderschutzpaket. Dieses umfasst zwölf Punkte und stellt Prävention und den Schutz der Opfer sowie harte Strafen für die Täter ins Zentrum.

Fall Teichtmeister hat Gesellschaft wachgerüttelt

„Wir Freiheitlichen treten schon lange dafür ein, dass Kinder ganz besonders geschützt werden müssen, weil Familie und Kinder im Fokus unserer Politik stehen. Wenn daher die Causa Teichtmeister irgendetwas Positives hat, dann, dass es hier ein Wachrütteln in der Gesellschaft gegeben hat“, erklärte Stefan und kritisierte die bisherige Untätigkeit der schwarz-grünen Bundesregierung: „Im Jänner hat diese endlich einmal reagiert und Kinderschutzmaßnahmen angekündigt, passiert ist bis zum heutigen Tag aber nichts!“

Einschlägig Vorbestrafte dürfen nie wieder mit Kindern arbeiten

Die FPÖ habe daher konkrete Maßnahmen ausgearbeitet, die Kinder vor allem davor schützen sollen, selbst zu Opfern zu werden. „Dazu gehört ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter im Zusammenhang mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen. Damit soll der Schutz der Kinder absolut gesetzt werden, denn man muss sich zum Beispiel nur vorstellen, dass nach derzeitiger Rechtslage Herr Teichtmeister nach Bewährung rein theoretisch in einem Kindergarten arbeiten könnte. Eine weitere zentrale Forderung ist die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen für Kindesmissbrauch, der unbedingte Strafen nach sich ziehen muss. Damit soll einerseits abgebildet werden, für wie verächtlich die Gesellschaft ein derartiges Verbrechen einschätzt, und andererseits auch allen Tätern unmissverständlich klargemacht werden, dass ihre Tat eine harte Strafe nach sich zieht. Denn Kindesmissbrauch ist Mord an Kinderseelen und der Begriff 'Kinderpornografie' für Abbildungen dieses schweren Verbrechens eigentlich eine Verharmlosung. Die Bevölkerung befindet derzeit zu Recht eine Schieflage in der Höhe des Strafmaßes zwischen beispielsweise Finanzdelikten und Sexualverbrechen an Kindern – das muss geändert werden, und die Politik hat die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Justiz zu schaffen!“, so Stefan.

Strafregister-Eintrag darf lebenslang nicht verjähren

Zur Umsetzung dieses lebenslangen Tätigkeitsverbots sei auch ein lebenslanger Strafregister-Eintrag bei derartigen Verbrechen zu schaffen: „Zum Schutz der Kinder müssen derartige Delikte ein Leben lang im Strafregister gespeichert werden und der Zugang zu einem Strafregisterauszug erleichtert werden, zum Beispiel dadurch, dass der eigene digitale Strafregisterauszug kostenlos abgerufen werden kann.“ Weiters müsse die zivilrechtliche Verjährung länger als dreißig Jahre betragen, da gerade bei Kindesmissbrauch die Opfer oft erst nach längerer Zeit Initiativen setzen würden und es daher nicht zu spät sein darf, um etwa Therapiekosten einzuklagen.

Therapie- und Verfahrenskosten müssen Täter bezahlen

„Wir fordern auch die Änderung aller staatlichen Förderrichtlinien, sodass Einrichtungen, die einschlägig rechtskräftig Vorbestrafte beschäftigen, keine Gelder mehr erhalten, um so auch Druck auszuüben. Für die Opfer muss es zudem eine staatliche Therapie- und Verfahrenskostenübernahme geben, wobei sich der Staat diese Kosten wieder über einen Regress, wie es ihn in anderen Bereichen auch gibt, vom verurteilten Täter zurückholt. Genauso ist auch ein Kostenersatz bei psychologischer Verfahrenshilfe so zu gestalten, dass das Opfer selbst die psychologische Hilfe frei wählen kann“, führte Stefan weiter aus. Als zentrale Anlaufstelle für Kinderschutz solle die Volksanwaltschaft ausgebaut werden, wohin Verdachtsfälle gemeldet werden können sollten, und gleichzeitig müssten alle Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch ausgebaut werden: „Das heißt, dass im Bereich Cyberkriminalität sowohl im Innenministerium, als auch im Justizministerium aufgestockt werden muss.“ Weitere Forderungen der FPÖ sind ein Hürdenabbau beim Zugang zu Triebhemmern, wie es Fachleute empfehlen würden, und ein Verbot von Kindersexpuppen sowie „Pädophilen-Handbüchern“.

Produzenten und Konsumenten hart bestrafen

FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin Fürst kritisierte, dass es offensichtlich zu wenig Ressourcen gebe, um speziell gegen Produzenten und Konsumenten von Kindesmissbrauchs-Darstellungen zu ermitteln: „Das Geschäft ist anscheinend sehr lukrativ. Daher müssen Produzenten solch abscheulicher Darstellungen und die Konsumenten besonders hart bestraft werden – das betrifft sowohl die Konsumenten, als auch jene, die diese Fotos und Videos anfertigen. Dass der Zugang zu solchem Material offensichtlich sehr einfach ist, beweist auch der Teichtmeister-Prozess.“

Polizei braucht dringend mehr Kapazitäten

Es dürfe nicht sein, dass jemand – wie eben Florian Teichtmeister – über zehn Jahre lang unbehelligt im Darknet unterwegs sein und einschlägige Dateien herunterladen und bearbeiten kann. Er sei den Ermittlern nur durch die Anzeige seiner ehemaligen Lebensgefährtin ins Netz gegangen. Das sei bedenklich, kritisierte die FPÖ-Politikerin und betonte: „Die Täter müssen sich permanent davor fürchten, erwischt zu werden. Die Kapazitäten bei den Ermittlern müssen daher stark erhöht werden. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat ihren Fokus alleine auf 'Hass und Hetze' im Netz fokussiert. Das ist eine falsche Prioritätensetzung. Für Delikte gegen Leib und Leben – speziell, wenn Kinder die Opfer sind – müssen wesentlich mehr Ermittler eingesetzt werden. Das hat nichts mit rechter oder linker Ideologie zu tun.“

Wurden im Fall Teichtmeister alle Hintergründe ermittelt?

Als Nachlese zum Teichtmeister-Prozess stellte Fürst die Frage, ob hier wirklich alles zu Ende ermittelt wurde: „Wurde wirklich ermittelt, ob er Dateien nicht doch auch weiterverbreitet hat? Wurden Zahlungsvorgänge ermittelt? Hat Teichtmeister für die Dateien bezahlt? Warum wurde gleich unmittelbar nach der Hausdurchsuchung ausgeschlossen, dass er sich direkter Übergriffe nicht schuldig gemacht hat? Wir haben nun ein rechtskräftiges Urteil. Das ändert aber nichts daran, dass wir auch jetzt noch genau hinschauen müssen, was auf Ermittlerseite genau geschehen ist.“

Auch Fokus der Justiz muss sich ändern

„Kinder müssen an erster Stelle stehen! Die Bundesregierung wäre gut beraten, das zu beherzigen und sich nicht ausschließlich auf den Kampf gegen unliebsame Meinungen zu konzentrieren. Niemand sollte sich davor fürchten dürfen, die eigene Meinung zu sagen. Davon leben unsere Verfassung und unsere Demokratie. Es sollte sich aber jeder fürchten müssen, wenn er sich an Kindern vergreift oder dabei zusieht. Diese Menschen sollten sich rund um die Uhr fürchten müssen, dass sie erwischt und hoch bestraft werden“, hielt Fürst abschließend fest.


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