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21. März 2024 | Inneres, Justiz, Parlament

Strafmündigkeit muss auf zwölf Jahre herabgesetzt werden

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst im Nationalrat: "Es ist ein unglaublicher Skandal, dass sich Justizministerin Zadić zu diesem Thema, das ihr Ressort betrifft, nicht zu Wort meldete."

„Wir sind dafür, dass die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabgesetzt wird. Wir sind uns dessen vollkommen bewusst, dass wir mit dieser einzelnen Maßnahme nicht das Problem lösen können. Dieses Thema beackern wir nicht erst seit heute, sondern haben bereits vor einem Jahr einen fundierten Initiativantrag im Parlament eingebracht, über den wir schon mindestens zweimal im Justizausschuss debattiert haben. Auch heute bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der eine Herabsetzung der Deliktsfähigkeit auf zwölf Jahre vorsieht“, sagte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat.

Wenn Gewalttäter immer jünger werden, muss Justiz reagieren

„Es ist ein unglaublicher Skandal, dass sich die grüne Justizministerin in dieser Debatte und zu diesem sehr wichtigen Thema, das klarerweise ihr Ressort betrifft, nicht zu Wort gemeldet hat. Wenn die Gewalttäter immer jünger werden, muss auch die Strafmündigkeit gesenkt werden. Unsere Frauen und Mädchen in unserem Land müssen sich endlich wieder sicher fühlen können. Es ist eigentlich unfassbar, dass Justizministerin Zadic die von uns schon öfters geforderte Herabsenkung der Strafmündigkeit beinhart ignoriert“, kritisierte FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

Ungezügelte Einwanderung zeigt kriminelle Folgen

„In den letzten Jahren musste man feststellen – und dieser Umstand hat viel mit der ungezügelten Einwanderung in unser Land zu tun –, dass es bei uns unmündige Minderjährige gibt, die offensichtlich in ihrer persönlichen Entwicklung, aber auch in ihrer Sozialisierung so weit sind, arge Straftaten wie Raub, Mord und Vergewaltigung zu begehen. Auf dieses Phänomen muss die Gesellschaft einfach reagieren“, betonte Stefan.

Unrechtsbewusstsein muss von Fall zu Fall geprüft werden

„Wir sind uns bewusst, dass dieses Thema ein sehr heikles ist. Daher muss man sich bei jedem einzelnen Fall zuerst konkret ansehen, ob dieser junge Mensch in der Lage ist, für sich zu erkennen, dass es ein Unrecht ist, was er vorhat. Und ist er dann in der Lage, wenn er das Unrecht an sich erkennt, zu entscheiden, ob er die Tat begeht. Diese beiden Dinge müssen immer konkret geprüft werden. Wenn diese aber vorliegen, dann muss auch der unter 14-Jährige mit massiven Folgen rechnen, wenn er derartige Straftaten begeht“, betonte der FPÖ-Justizsprecher.

Nagelprobe für ÖVP im Nationalrat

„Es ist aber schon interessant, dass die ÖVP jetzt das Thema auch entdeckt hat, obwohl wir ihnen diese Problematik auch schon vor einem Jahr nähergebracht haben. Jetzt auf einmal rücken der ÖVP-Bundeskanzler und zwei ÖVP-Minister aus und fordern auch eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Ich gebe der ÖVP nun auch heute die Chance, im Nationalrat in die Richtung einer Strafmündigkeits-Herabsetzung zu agieren. Es ist ein ganz einfacher Antrag, und man kann im Rahmen dieses Gesetzes diesem Abänderungsantrag einfach zustimmen. Damit könnte die ÖVP zeigen, dass sie es mit der Herabsetzung der Strafmündigkeit ernst meint“, so Stefan.

Ideologische Scheuklappen sind hier völlig unangebracht

„Auf diese Straftaten muss reagiert werden, und es darf dabei nicht aufgrund von ideologischen Scheuklappen weggeschaut werden. So ein Vorgehen wäre nämlich ein Fehler und dies wäre auch unserer Gesellschaft gegenüber vollkommen unverantwortlich“, sagte Stefan.

Und hier der Podcast zum Thema:

https://podcast.fpk.at/1716326/14743384-was-tun-mit-jugendlichen-straftatern-die-blaue-viertelstunde

https://podcast.fpk.at/1716326/14743384-was-tun-mit-jugendlichen-straftatern-die-blaue-viertelstundehttps://www.youtube.com/watch?v=QiCFyk2_CZM&list=PLW3vjq9SrSOuJN2cMlgwB_aYBpDWZJDL8

 


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