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Wenn der VfGH für verfassungswidrige U-Ausschüsse nicht zuständig ist, wer dann?

FPÖ-U-Ausschuss-Fraktionsführer Hafenecker: "Entscheidung zerstört Minderheitenrecht und gibt der Regierung ein Instrument der Willkürherrschaft in die Hand."

FPÖ-U-Ausschuss-Fraktionsführer Christian Hafenecker.

Foto: FPÖ

„Wenn der Verfassungsgerichtshof sich nicht in der Lage sieht, über die Verfassungskonformität von Untersuchungsausschüssen zu entscheiden, wer dann?“, fragte der FPÖ-Fraktionsvorsitzende im ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker, in Reaktion auf die heute, Freitag, bekanntgegebene VfGH-Entscheidung.

U-Ausschuss kann nicht gegen die Verfassung agieren

Im Ergebnis bedeute diese nämlich, dass ein von Regierungs-Abgeordneten eingesetzter U-Ausschuss keinerlei Rücksicht auf die Verfassung nehmen müsse und den Untersuchungsgegenstand völlig willkürlich festlegen könne, solange es dafür eine Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss gibt. „Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, nicht im Sinne der Verfassung und schafft die Möglichkeit zum willkürlichen und nicht sanktionierbaren Verfassungsbruch, der in diesem Fall von der ÖVP mit Unterstützung der Grünen für alle sichtbar begangen wurde“, so Hafenecker.

ÖVP darf mit Verfassungsbruch nicht davonkommen

„Das Minderheitenrecht im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen ist damit schwer beschädigt und verkommt zu einem Instrument der Willkürherrschaft der Regierungsmehrheit. Das schreit einerseits nach einer grundsätzlichen Reparatur. Andererseits kann man auch im konkreten Fall die ÖVP mit ihrem offensichtlichen Verfassungsbruch nicht davonkommen lassen. Wir werden daher in den nächsten Tagen intensiv beraten, wie unsere Fraktion mit dem Ausschuss weiter umgehen wird“, kündigte der FPÖ-Fraktionsvorsitzende an.

ÖVP als grundsätzliches Problem unserer Demokratie

Es sei typisch, dass der Anschlag auf das parlamentarische Kontrollinstrument des Untersuchungsausschusses einmal mehr von der ÖVP geführt werde. „So wie sich in den letzten Jahren wiederholt gezeigt hat, dass die Geschäfts- und Verfahrensordnung nicht auf einen Vorsitzenden namens Wolfgang Sobotka vorbereitet war, so zeigt sich jetzt, dass die Verfassung nicht in der Lage ist, die ihr insbesondere seit der Corona-Krise völlig gleichgültig gegenüberstehende ÖVP einzubremsen. Dieses grundsätzliche Problem unserer Demokratie ist dringend zu lösen“, sagte Hafenecker.


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