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23. März 2023 | Arbeit und Soziales, Finanzen

Wir fordern mehr Herzlichkeit für die häusliche Pflege!

FPÖ-Behindertensprecher Ragger bringt Antrag für Kulanz- und Härtefall-Regelung bei Pflegegeld-Rückforderungen nach Todesfällen ein.

FPÖ-Behindertensprecher Christian Ragger.

Foto: FPÖ Kärnten

„Wenn ein geliebtes Familienmitglied verstirbt, ergeben sich für pflegende Angehörige oftmals finanzielle Härtefälle, da Pflegegeld dann ausbleibt oder rückgefordert werden kann. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger findet dieses Vorgehen „an Herzlosigkeit nicht zu überbieten“. Ragger nahm daher im Sozialausschuss heute, Donnerstag, zu seinem Antrag Stellung: „Eine Frau hat mit uns Kontakt aufgenommen, deren Tochter, die sie gepflegt hat, kurz vor Silvester verstorben ist. Jetzt geht die PVA her und fordert das gesamte Pflegegeld vom Monat Dezember zurück. So etwas ist mit unserem Verständnis von Menschlichkeit nicht vereinbar.“

Mangelnde Feinfühligkeit der Versicherungsträger

„Nicht nur der menschliche Verlust reißt ein immenses Loch auf. Mit der Feinfühligkeit der Versicherungsträger ist es ja bekanntlich nicht weit her. Wenn aber unmittelbar nach so einem tragischen Schicksalsschlag das Pflegegeld einbehalten wird – sprich, man bis zum Todestag 'gratis‘'gepflegt hat – ist Schluss mit lustig. Das kann man den Menschen nicht zumuten, hier noch zusätzlich für Belastung zu sorgen“, erklärte Ragger.

Gesetzliche Grundlage zur Vermeidung von Härtefällen

„Wichtig ist es, dass man fallbezogen die rechtlichen Mittel hat – natürlich auch bei anderen Härtefällen – Kulanzlösungen anzubieten. Es soll keine Ausreden mehr geben, dass der Versicherung die Hände gebunden sind. Mit unserem Antrag fordern wir die schwarz-grüne Regierung auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass das auch verpflichtend anzuwenden ist. Es kann nämlich nicht sein, dass auf einen Todesfall auch noch die Armutsfalle folgt!“, betonte Ragger.


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