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16. Dezember 2021 | Inneres, Justiz, Parlament

Dank Schwarz-Grün-Rot-Neos auch weiterhin leichtes Spiel für Drogenhändler

Dealer tanzen Polizei auf der Nase herum - Dringend notwendige Änderung im Strafgesetzbuch trotzdem von allen anderen Parteien abgelehnt.

Mit Unverständnis reagierte der freiheitliche Justiz-Sprecher Harald Stefan auf das Verhalten von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos in der Frage einer – aus FPÖ-Sicht dringend notwendigen - Adaptierung des Strafgesetzbuches (StGB). „Die gewerbsmäßige Begehung müsste auf ihre ursprüngliche Form zurückgeführt werden, da sie in der derzeit geltenden Fassung für die Staatsanwaltschaft und für die tägliche Arbeit der Polizei nicht handhabbar ist. Nach der derzeit geltenden Rechtslage führt der Kauf und Besitz von Kleinstmengen an Drogen für den Eigengebrauch nicht automatisch zu einer Anzeige, wenn der Täter mit den Gesundheitsbehörden kooperiert. Die Folgen: Die Polizei kann nicht mehr alle Möglichkeiten des Ermittlungsverfahrens ausschöpfen. Das müsste man dringend ändern, indem § 70 StGB dahingehend adaptiert wird, dass eine strafbare Handlung dann gewerbsmäßig ist, wenn sie jemand in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Nur so kann die Polizei Drogendealer wirksam aus dem Verkehr ziehen“, bekräftigte Stefan.

Drogenkugeln im Mund reichen nicht

Auch der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl kritisierte bereits vor fünf Jahren in einem Zeitungsinterview die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen: „Wenn ertappte Dealer früher Suchtgift-Kugeln im Mund hatten, hat das für den Vorwurf einer Gewerbsmäßigkeit gereicht. Heute müssen wir denselben Tätern nachweisen, dass sie zwei weitere Taten geplant oder schon begangen haben. Also müssen wir Verdächtige drei Mal anhalten, bevor Untersuchungshaft verfügt wird." Zudem werde vermehrt offen und aggressiv gedealt, weil die Drogen-Händler wüssten, dass ihnen maximal eine Anzeige, aber kaum Untersuchungshaft drohe.

Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus

„Suchtmittelmissbrauch hat furchtbare Folgen für den Einzelnen und für die Gesellschaft – hier muss der Gesetzgeber daher besonders darauf achten, dass die getroffenen Regelungen ein Maximum an Schutz der Bevölkerung beinhalten. Das ist in der gegenständlichen Ausgestaltung des § 70 StGB leider nicht der Fall. Es schützt Drogendealer – und das kann kein Ergebnis verantwortungsvoller Politik sein“, kritisierte der FPÖ-Justizsprecher abschließend.


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