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22. Mai 2023 | Familie, Finanzen

Schikanen beim Kinderbetreuungsgeld: Rasche Aufklärung notwendig!

FPÖ-Familiensprecherin Ecker: "Unionsrecht gehört reformiert, Familienleistungen dürfen kein Bestandteil von grenzüberschreitenden Sachverhalten sein."

FPÖ-Familiensprecherin Rosa Ecker.

Foto: FPÖ

Die freiheitliche Familiensprecherin Rosa Ecker zeigte sich über die von Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft heute, Montag, präsentierten Schikanen rund um das Kinderbetreuungsgeld schockiert. „Dass eine Familie acht Jahre lang um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen muss, gerichtlich in zwei Instanzen recht bekommen hat, aber die Behörden Revision eingebracht haben, ist ein handfester Skandal“, so Ecker mit Hinweis auf einen altbekannten Fall.

Österreich verweigert seit acht Jahren Kindergeld

Es geht um eine Familie, die in Österreich wohnt, aber der Vater im Königreich der Niederlande erwerbstätig ist. Die Familie hat gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften keinen Anspruch auf die dortige Kinderbetreuungsgeldleistung ("Kinderopvangtoeslag"). Österreich wäre laut Unionsrecht verpflichtet, sein Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu bezahlen, tut dies aber nicht. Jetzt muss die Familie sogar vor dem Höchstgericht streiten. Die FPÖ hat diesbezüglich in der Vergangenheit parlamentarische Anfragen gestellt. Die Familie sei von der Beratungsstelle SOLVIT aufgefordert worden, entsprechende niederländische Unterlagen zu liefern. Offensichtlich sind solche Bescheide laut den niederländischen Behörden aber nicht ausstellbar. Außerdem sieht es das Unionsrecht vor, dass sich die einzelnen Träger untereinander auszutauschen haben.

Was steht in "geheimer" Weisung des Familienministeriums?

Volksanwaltschaft und Arbeiterkammer informierten außerdem, dass im Jahr 2017 das damalige Familienministerium die Krankenversicherungsträger mit einer angeblich „geheimen“ Weisung aufgefordert hätte, dass die Krankenversicherungsträger keinen Kontakt zu den ausländischen Behörden aufnehmen dürfen, wenn es Problemfälle gibt. „Das ist ungeheuerlich! Ich fordere ÖVP-Ministerin Susanne Raab auf, genaue Auskunft darüber zu geben, ob das stimmt und was das damalige Ministerium unter Sophie Karmasin hier konkret geordert hat. Andernfalls werde ich mit parlamentarischen Anfragen nachhelfen“, so Ecker.

Volksanwaltschaft und AK unterstützen FPÖ-Forderungen nicht

Die FPÖ-Familiensprecherin stellte weiters klar: „Dass in Österreich wohnhafte Familien keine Familienleistungen erhalten, weil ein Elternteil in einem anderen Staat arbeitet und dann jahrelange Verfahren anfallen, wäre nicht notwendig. Umgekehrt musste Österreich letztes Jahr mehr als eine Milliarde Euro an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag an Eltern bezahlen, deren Kinder nicht in Österreich wohnhaft sind. Das EU-Recht (die Verordnungen 883/2004 und 987/2009), das grenzüberschreitende Sachverhalte koordiniert, gehört in dieser Sache reformiert. Familienleistungen haben dort nichts verloren. Allerdings wollen weder die Volksanwaltschaft, noch die AK diese FPÖ-Forderung unterstützen. Das ist enttäuschend.“

Kinderbetreuungsgesetz gehört längst reformiert

Die FPÖ-Familiensprecherin hat schon mehrmals Initiativen gesetzt, um das Kindergeldbetreuungsgesetz zu reformieren. Nicht rechtzeitig eingebrachte Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Zuverdienstgrenzen, Hürden beim Krankenstand etc. führen zu hohen Verlusten oder Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes für die Eltern. Die schwarz-grüne Regierung habe sich bis dato aber taub gestellt, kritisierte Ecker.


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